Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 91/2008
Stuttgart,
02/27/2008



Sanierung Weilimdorf 4 -Giebel-
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf -
Die Soziale Stadt"
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
06.05.2008
03.06.2008
04.06.2008
05.06.2008



Beschlußantrag:

Von der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsverfahren Weilimdorf 4 -Giebel- entsprechend Anlage 2 wird Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen.
Die überschlägige Kostenschätzung aus den vorbereitenden Untersuchungen für die Durchführung der Sanierung ergab einen Mittelbedarf von rd. 3,6 Mio. € in den Jahren 2006 - 2014. Der hierfür bewilligte Förderrahmen für die Sanierung beträgt 2,0 Mio. € zuzüglich 0,3 Mio. € für Modellvorhaben. Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen fallen nicht an, da das Sanierungsverfahren im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.


Finanzielle Auswirkungen

Das Sanierungsverfahren wurde im Programmjahr 2006 in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt (SSP)“ mit einem Förderrahmen von 2,0 Mio. € aufgenommen. Im Programmjahr 2007 wurde zusätzlich für den Programmteil Modellvorhaben ein Förderrahmen von 300 T€ bewilligt. Somit beträgt der Gesamtförderrahmen 2,3 Mio. €. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2007 bis 2011 bereit.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsübersicht

Anlage 1 zur GRDrs 91/2008



Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 45 vom 9. November 2006 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Weilimdorf 4 -Giebel- rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung nach dem Stand der Planung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 2,3 Mio. €. Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen fallen nicht an, da das Sanierungsverfahren im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird. Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen Ausgaben erstrecken sich im wesentlichen auf folgende Positionen:

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB, sowie für die Umgestaltung des Ernst-Reuter-Platzes und weiterer Verkehrsflächen werden mit 1,137 Mio. € veranschlagt. Zu diesen Erschließungsmaßnahmen gehört auch die Anlegung von Grün- und Freiflächen.

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater und städtischer Gebäude sind 0,500 Mio. € vorgesehen.

Sonstige Maßnahmen
Hier sind für die Modellvorhaben 0,300 Mio. € bereitgestellt. Diese Mittel sind für die
nichtinvestiven Projekte der Modellvorhaben vorgesehen, die in den GRDrs 278/2007 und 654/2007 vorgestellt wurden.

Für die weitere Vorbereitung der Sanierung und die Vergütung für Sanierungsträger und Beauftragte werden 0,330 Mio. € bereitgestellt.

Das Sanierungsverfahren wurde im Programmjahr 2006 in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt (SSP)“ aufgenommen, welches zu 60% von Bund und Land getragen wird. In der mittelfristigen Finanzplanung 2007 bis 2011 sind die für das Sanierungsverfahren Weilimdorf 4 -Giebel- benötigten Mittel bereitgestellt.

Die hier vorliegende Kosten- und Finanzierungsübersicht orientiert sich am derzeit bewilligten Förderrahmen, der geringer ausfiel als beantragt. Dementsprechend wurde als Sanierungsgebiet Weilimdorf 4 -Giebel- ein, gegenüber den vorbereitenden Untersuchungen, verkleinertes Gebiet festgelegt (GRDrs 649/2006), und die durchzuführenden Maßnahmen priorisiert. Die Sanierungsziele werden hierdurch nicht gefährdet und die Zügigkeit der Durchführung der Maßnahmen wird sichergestellt.
Es ist allerdings geplant, zu gegebener Zeit einen Antrag auf Erhöhung des Förderrahmens zu stellen.


Anlage 2 zur GRDrs. 91/2008


Sanierung Weilimdorf 4 -Giebel-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Zuwendungs-fähige Gesamtkosten

T€
bis Ende 2007 angefallene u. geförderte Kosten
T€
Kosten im Programmjahr
2008

T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
3333
Weitere Vorbereitung der Sanierung2303410096
Grunderwerb
Ordnungsmaßnahmen1.137173260704
Baumaßnahmen500200300
Sonstige Maßnahmen
- Modellvorhaben
300121179
Vergütung1003070
Summe der Ausgaben2.3002407111.349




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Vorlage912008.pdf