Auf der Basis dieser Entwurfsfassung ist im ersten Quartal dieses Jahres die gemäß ÖPNV-Gesetz des Landes Baden-Württemberg (ÖPNVG) erforderliche Beteiligung der in Stuttgart bedienenden Verkehrsunternehmen, der Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr als benachbarte Aufgabenträger, des Verbands Region Stuttgart als Träger der Regionalplanung sowie das Regierungspräsidiums Stuttgart als Genehmigungsbehörde für Liniengenehmigungen durchgeführt worden. Ergänzend erhielten auch alle Bezirksbeiräte, die betroffenen städtischen Ämtern, der Dachverband Integratives Planen und Bauen Stuttgart e. V., der Stadtseniorenrat Stuttgart e. V., der Fahrgastbeirat des VVS sowie verschiedene andere, im Bereich des Nahverkehrs tätige Institutionen und Interessensverbände den NVP-Fortschreibungsentwurf zur Stellungnahme.
Die beteiligten Stellen haben von dieser Möglichkeit regen Gebrauch gemacht. Insgesamt gingen über 70 Stellungnahmen mit insgesamt über 440 Einzelhinweisen und -anregungen ein. Diese sind in den vergangenen Monaten von der Stadtverwaltung und dem VVS gemeinsam bewertet und ein Vorschlag zur Behandlung im Nahverkehrsplan erarbeitet worden. Über die einzelnen Anregungen und das zugehörige Bewertungsergebnis der Verwaltung gibt die als Anlage 1 beigefügte Synopse der Stellungnahmen Auskunft. Dieser Synopse ist auch eine Übersicht über die Umsetzung von Maßnahmenvorschlägen aus dem bisherigen Nahverkehrsplan beigefügt.
Auf der Basis der Bewertungen der Bedenken und Anregungen ist der NVP-Fortschreibungs-entwurf überarbeitet worden. Insbesondere die Themen Barrierefreiheit und Stadtbahnausbau wurden dabei ausführlicher dargestellt. Alle gegenüber der Ursprungsversion vorgenommenen Änderungen sind einer Textänderungsdatei dokumentiert (Anlage 2). Die vorgeschlagen Endfassung des Nahverkehrsplans liegt der Vorlage ebenfalls bei (Anlage 3).
Auf der Basis der Analyse des bestehenden ÖPNV-Angebots wie auch der zahlreichen eingegangenen Anregungen sind im Nahverkehrsplan verschiedene Vorschläge und Prüfaufträge für eine Weiterentwicklung und Verbesserung des ÖPNV-Angebots abgeleitet. Dabei handelt es sich teilweise um investive Maßnahmen im Bereich von Schienenstrecken und Haltestellen, die weit überwiegend über die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB), in Einzelfällen aber auch über den Etat des städtischen Tiefbauamts zu finanzieren sind. Insbesondere Maßnahmen zum Ausgleich von Schwachstellen hinsichtlich der Erschließungs- oder Bedienungsqualität erfordern allerdings eine dauerhafte Ausweitung von Betriebsleistungen. Deren Aufwand ist durch Fahrgeldeinnahmen allenfalls anteilig zu refinanzieren.
Nach der bisherigen Praxis werden auch solche Kosten von der SSB übernommen – selbst dann, wenn Mehrleistungen eines anderen in Stuttgart tätigen Verkehrsunternehmens erforderlich sind. Vor dem Hintergrund der Deckelung der städtischen Ausgleichsleistungen und der inzwischen erfolgten, weitgehenden Ausschöpfung von Rationalisierungspotenzialen bei der SSB bestehen für die Abdeckung solcher ungedeckten Betriebskosten dort inzwischen kaum noch Spielräume. Die Maßnahmenvorschläge im Nahverkehrsplan stehen deshalb ausnahmslos unter dem Vorbehalt einer Mittelbereitstellung. Hier wird in jedem Einzelfall in den städtischen Gremien und im SSB-Aufsichtsrat über die Finanzierbarkeit zu entscheiden sein.
Der unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und der veränderten Daten und Vorgaben überarbeitete Entwurf des Nahverkehrsplans ist der Vorlage beigefügt (Stand Oktober 2009).
Finanzielle Auswirkungen Für Maßnahmen des Nahverkehrsplans die finanzielle Auswirkungen haben, werden Einzelbeschlüsse herbeigeführt. Beteiligte Stellen Referat WFB, Referat RSO, Referat StU, SSB AG Vorliegende Anträge/Anfragen 218/2009, 31/2009, 324/2009, 184/2009 Erledigte Anträge/Anfragen 184/2009 Dirk Thürnau Bürgermeister Anlagen Nahverkehrsplan bzw. CD