Anregungen
Inhalt der Äußerung | Stellungnahme |
Beteiligte Nr. 1, 2, 3, 4, E
Kritik an Gebäudehöhe
Die Beteiligten sprechen sich nicht grundsätzlich gegen eine Bebauung an dieser Stelle aus, kritisieren aber die Höhe der Gebäude. Sie bezweifeln, dass sich die geplanten Gebäude mit 9 Stockwerken in die vorhandene Baustruktur einfügen. Mönchfeld sei geprägt von einer einheitlichen Zeilenbebauung. Das Gebäude passe weder von der Form noch in der Höhe zum Gesamtbild.
| Mönchfeld besteht überwiegend aus einer 3- bis 4-geschossigen Zeilenbebauung. Das Kirchengrundstück liegt im Randbereich dieser Siedlungsstruktur und bildet den Übergang zu einem Gebiet, das mit Ladenzentrum, dem Mönchsteinplatz und dem Altenheim St. Ulrich einen anderen städtebaulichen Maßstab darstellt. In diesem Bereich stehen bereits viele Gebäude mit architektonischen Sonderformen, die von der Zeilenbebauung abweichen.
Im Zusammenhang mit dem neu gestalteten Mönchsteinplatz wird die geplante Bebauung einen städtebaulichen Akzent setzen und den Platz räumlich einfassen. Dieser Platz hinter dem Ladenzentrum soll durch seine Umgestaltung und durch die Neubebauung eine Aufwertung erfahren, die sich auf das Ladenzentrum übertragen kann. Das Ladenzentrum, das momentan sehr viel Leerstand zu verzeichnen hat, soll wieder an Attraktivität gewinnen und könnte durch den Zuzug neuer Geschäfte wieder die eigentliche „Mitte“ Mönchfelds bilden.
Bei dem kurzfristig realisierbaren nördlichen Baukörper sind hochwertige familiengerechte Eigentumswohnungen geplant. Der geplante Baukörper wurde auf 8 Geschosse reduziert. Er besteht aus 2 Gebäudehälften, die durch ein verglastes Mittelteil mit einander verbunden sind. Der Baukörper erhält so einen filigranen Charakter. |
Beteiligte Nr. 2, E
Kritik an höherem Verkehrsaufkommen
Die Beteiligten sehen die Gefahr einer starken Verkehrszunahme durch die hohe Zahl an Neubewohnern.
| Aufgrund der Gegebenheiten kann kurzfristig nur der nördliche Baukörper gebaut werden. Hier entstehen 18 Wohneinheiten, die nur unwesentlich das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich verändern. Der Kirchenanbaukörper wird zurzeit aus Mitteln der Sozialen Stadt umgebaut. Da diese Mittel für ca. 20 Jahre zweckgebunden sind, kann man davon ausgehen, dass die zwei anderen Baukörper frühestens nach diesem Zeitraum entstehen. Folglich muss man kurzfristig mit nur 18 zusätzlichen Wohneinheiten rechnen. Nach vollständiger Bebauung des Grundstücks entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans ist mit insgesamt ca. 60 - 70 Wohneinheiten zu rechnen. Bei der Berechnung des Verkehrsaufkommens muss auch berücksichtigt werden, dass der jetzige Verkehr im Zusammenhang mit der Kirchen- und Kindergartennutzung wegfällt. Somit ist mit einer erhöhten Beeinträchtigung nicht zu rechnen. |
Beteiligte E
Stellung der Gebäude
Es wird bemängelt, dass der südliche Hausblock zu nahe am Sprottenweg konzipiert ist.
| Die Gebäude halten untereinander sowie zur bestehenden Bebauung die nach LBO baurechtlich notwendigen Grenz- und Gebäudeabstände ein. Zudem wurde ein Verschattungsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten belegt, dass die nach DIN 5043 geforderten Bestimmungen eingehalten sind. |
Beteiligte Nr. 1, 2, 4, E
Soziale Konflikte
Die Beteiligten befürchten, dass durch den Zuzug von neuen Bewohnern Lärm- und Drogenprobleme entstehen. Weiterhin wird befürchtet, dass bei Hochhäusern in Folge der Anonymisierung die Gefahr der „Verslumung“ gegeben ist.
| Aufgrund der hervorragenden Wohnlage (Ruhe, Blick zum Max-Eyth-See) besteht hier die Möglichkeit hochwertige Eigentumswohnungen zu schaffen. Eine ansprechende Architektur wird ein Übriges dazu beitragen. |
Beteiligte Nr. 4, E
Spielplätze, Kindergarten-Plätze
Es muss geklärt werden, ob genügend Spielplätze und Kindergartenplätze vorhanden sind.
| Der baurechtlich notwendige Spielplatz für Kleinkinder wird auf dem Grundstück nachgewiesen.
Nach Einschätzung des Jugendamtes kann der zusätzliche Bedarf an Kindergartenplätzen in den bestehenden Einrichtungen aufgefangen werden. |
Beteiligte Nr. 4
Verlust von Grünflächen
Es wird befürchtet, dass Grünflächen
überbaut werden.
| Die geplante Bebauung wird nur möglich durch den Abbruch der bestehenden Gebäudesubstanz.
Nach Fertigstellung aller Baukörper ist in der Summe weniger Fläche überbaut.
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Anregungen
Inhalt der Äußerung | Stellungnahme |
Verband Region Stuttgart
Keine Belange.
Einstellung in die Siedlungsflächen- und Wohnbaubilanz des nächsten FNP wird gewünscht.
Weitere Beteiligung gewünscht. | Nach Satzungsbeschluss wird rechtskräftiger Bebauungsplan zugesandt. |
Amt für Umweltschutz (36)
Stadtklimatologie
Keine vertiefenden Untersuchungen in Bezug auf die Stadtklimatologie erforderlich.
Verschattungsgutachten wird empfohlen.
Verkehrslärm und Abgasimmissionsbelastung wird als unproblematisch angesehen.
Landschaftspflege
Hinsichtlich des Biotopschutzes sind keine umfangreicheren Untersuchungen notwendig.
Kartierung erhaltungswürdiger Gehölzbestände ist erforderlich. Brut-, Nist- und Lebensstätten geschützter Vogelarten sind dabei mitzuerfassen.
Wasser- und Immissionsschutz
Keine Einwände.
Energie
Maßnahmen zur Bedarfsminderung bei Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zu übernehmen. | Verschattungsgutachten wird erstellt
Der Bebauungsplan setzt verschiedene besonders bedeutsame Bäume zur Erhaltung fest; eine weitergehende Kartierung ist nicht erforderlich. In Anbetracht der zur Erhaltung festgesetzten Bäume sowie der verbleibenden Lebensraumstrukturen im Planungsgebiet kann davon ausgegangen werden, dass der günstige Erhaltungszustand lokaler Populationen streng bzw. besonders geschützter Arten nicht gefährdet ist.
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Wird im städtebaulichen Vertrag übernommen. |
Landesnaturschutzverband
Dem Bebauungsplan wird grundsätzlich zugestimmt.
Es bestehen Bedenken gegen die Höhenentwicklung und den hohen Verdichtungsgrad und die damit verbundenen Klimabeeinträchtigungen.
Gutachten über die Auswirkungen auf das vorhandene Kleinklima ist einzuholen.
Stellplätze: Bei oberirdischer Ausführung würde 20 % der Grundfläche versiegelt. Bei einer Tiefgarage sollte die Entlüftung so geregelt werden, dass eine Klimabeeinträchtigung vermieden wird.
Baumbestand ist schützenswert und bei Abgang im Verhältnis 2 : 1 zu ersetzen.
Erschließung und Zufahrt sollte auch für den 2. Bauabschnitt über den Barbenweg erfolgen.
Es wird angeregt zu prüfen, ob sich autofreies Wohnen verwirklichen ließe. | Die geplante Bebauung liegt in einem Randbereich von Mönchfeld, der zusammen mit dem Ladenzentrum, dem Mönchsteinplatz und dem Altenheim St. Ulrich einen anderen städtebaulichen Maßstab darstellt. Insbesondere zum neu gestalteten Mönchsteinplatz hin setzt die Bebauung einen städtebaulichen Akzent. Sie fasst diesen Platz zusammen mit der katholischen Kirche räumlich ein.
Durch die geplanten Punkthäuser ist gewährleistet, dass trotz Schaffung vieler Wohneinheiten das großzügige Grünraumkonzept nicht beeinträchtigt wird.
Durch die Festsetzung erhaltenswerter Bäume wird dem Erfordernis weitgehend Rechnung getragen. Darüber hinaus wird im Rahmen des Bauantrags ein Freiflächengestaltungsplan gefordert, in dem auf eine adäquate Gestaltung, insbesondere durch die Pflanzung von Bäumen geachtet wird.
Wird berücksichtigt.
Die Ausweisung von Stellplätzen entspricht den Vorgaben der Landesbauordnung, wonach gem. § 37 LBO pro Wohnung ein Stellplatz nachzuweisen ist. |
Gesundheitsamt
Prüfung der Umweltauswirkungen wird gewünscht. | Wird berücksichtigt. |
Garten-, Friedhofs- und Forstamt (67)
Keine Einwände | --- |
Anregungen
Inhalt der Äußerung | Stellungnahme |
Amt für Umweltschutz
Stadtklimatologie, Landschaftspflege, Naturschutz
Gegen die Planung bestehen keine Bedenken. Änderungswünsche und Anregungen werden nicht geltend gemacht. | --- |
Bodenschutz
Im Bereich des Bebauungsplans liegt entsprechend der Bodenplankarte die Bodenqualität „gering“ vor. Die Änderung des Planungsrechtes bewirkt keine Verbesserung bzw. Verschlechterung der Bodenqualität. | --- |
Deutsche Telekom AG
Informationen über Beginn und Ablauf der Baumaßnahmen werden gewünscht. | Abstimmung mit Bauherren vor Baubeginn. |
EnBW
Im südlichen Bereich des Plangebiets befinden sich Gas und Wasserversorgungsleitungen der EnBW Regional AG.
Es wird darum gebeten, ein Leitungsrecht zugunsten der EnBW in den Bebauungsplan aufzunehmen. | Wurde berücksichtigt. |
Gasversorgung Süddeutschland
Von Maßnahme nicht betroffen. | --- |
Kabel BW
Weitere Beteiligung erwünscht.
Keine Anregungen und Einwände. | Weitere Abstimmung mit Erschließungsträger. |
Landesnaturschutzverband (LNV)
Grundsätzlich begrüßt der LNV die Innenentwicklung. Die geplante Wohnbebauung liegt mitten im Ort, hervorragend erschlossen mit Infrastruktur, sowohl was die Versorgung der Bevölkerung angeht, wie auch durch den öffentlichen Nahverkehr. Deshalb eignet sich diese Fläche für ein Pilotprojekt „Autofreies Wohnen in Stuttgart“. Es wird vorgeschlagen, auf den Bau von Tiefgaragen zu verzichten und stattdessen den Bau von Kellern vorzuschreiben, die für die Lagerung von Lebensmitteln geeignet sind. Dies reduziert das Verkehrsaufkommen.
| Die Ausweisung von Stellplätzen entspricht den Vorgaben der Landesbauordnung, wonach gem. § 37 LBO pro Wohnung ein Stellplatz nachzuweisen ist.
Um vorhandene Grünräume zu schonen, wurde im Bebauungsplan festgesetzt, dass diese Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden müssen. So ist gewährleistet, dass ein größtmöglicher Anteil der Grundstücksfläche begrünt ist. Zudem sollen hier hochwertige Eigentumswohnungen entstehen. Es dürfte daher schwer zu vermitteln sein, dass keine Stellplätze für diese Wohnungen zur Verfügung stehen. Weiterhin wäre zu befürchten, dass bedingt durch das Fehlen privater Stellplätze auf öffentliche Stellplätze ausgewichen wird. Der Parkdruck im öffentlichen Straßenraum würde enorm zunehmen, die Qualität des Barbenweges, der als verkehrsberuhigter Bereich umgestaltet werden soll, würde stark darunter leiden. |
Außerdem wird die Bebauung für zu hoch und zu dicht und mit der umliegenden Bebauung für nicht vereinbar gehalten. | Die geplante Bebauung liegt in einem Randbereich von Mönchfeld, der zusammen mit dem Ladenzentrum, dem Mönchsteinplatz und dem Altenheim St. Ulrich einen anderen städtebaulichen Maßstab darstellt. Insbesondere zum neu gestalteten Mönchsteinplatz hin setzt die Bebauung einen städtebaulichen Akzent. Sie fasst diesen Platz zusammen mit der
katholischen Kirche räumlich ein.
Durch die geplanten Punkthäuser ist gewährleistet, dass trotz Schaffung vieler Wohneinheiten das großzügige Grünraumkonzept nicht beeinträchtigt wird. |
Naturschutzbeauftragter
Telefonische Zustimmung
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Zweckverband Landeswasserversorgung
Keine Einwendungen. Im Geltungsbereich befinden sich keine Betriebsanlagen der Landeswasserversorgung.
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