Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz:
St
GRDrs
602/2003
Stuttgart,
06/20/2003
B 29 Nordostring Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
öffentlich
08.07.2003
15.07.2003
23.07.2003
Beschlußantrag:
1. Vom Bericht über die Planung des Regierungspräsidiums Stuttgart wird Kenntnis genommen.
2. Der vorbereiteten Stellungnahme der Landeshauptstadt an das Regierungspräsidium Stuttgart (Anlage 3) wird zugestimmt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat im Rahmen eines Vorentwurfs Trassen für den Bau einer 2-bahnig/4-streifigen Straße im Norden der Landeshauptstadt Stuttgart untersucht, die als “B 29 Nordostring Stuttgart” eine Verbindung zwischen der B 27 bei Kornwestheim und der B 14 bei Fellbach/Waiblingen herstellt. Es wurden 5 Haupt- und zusätzliche Unter-Varianten untersucht, die zum Teil miteinander kombiniert werden können.
Neben der verkehrlichen Bewertung der Trasse und ihrer Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz wird mit den Varianten und Unter-Varianten versucht, eine Trasse zu finden, die einigermaßen umweltverträglich ist. Für das Regierungspräsidium Stuttgart hat sich eine Vorzugsvariante herausgeschält, für die beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) die Linienbestimmung nach § 16 Fernstraßengesetz (FStrG) beantragt werden soll. Hierzu bittet das Regierungspräsidium die betroffenen Gemeinden um eine Stellungnahme.
Die Linienführung der Vorzugsvariante ist in Anlage 2 zu erkennen. Danach geht der Nordostring östlich von Kornwestheim direkt in die B 27 Richtung Stuttgart über, während der nördliche Teil der B 27 aus und in Richtung Ludwigsburg über eine “Trompetenlösung” angeschlossen wird. Der freiwerdende Teil der vorhandenen B 27 kann renaturiert, bzw. zur Arrondierung der westlich anschließenden Bebauung benutzt werden. Beim Neckarübergang wurde die Linienführung so gewählt, dass einerseits dem westlich gelegenen Mussental und andererseits dem östlich gelegenen Weidachtal ausgewichen wird. Daraus ergibt sich die schräg über das Neckartal führende Linienführung mit einer niedrigen Brücke und mit einem einfach zu gestaltenden Anschluss an die Cannstatter Straße/Aldinger Straße (L 1100).
Der gewählte Anschluss an die B 27 entspricht den Forderungen der Landeshauptstadt Stuttgart. Es sollte jedoch überprüft werden, inwieweit der Landschaftseingriff durch Optimierung der Planung weiter reduziert werden kann und wie die Feld-Rad-Fußwegeverbindungen noch verbessert werden können. Die alternativ geprüfte Anbindung an die B 27 auf Höhe der B 27a wurde sowohl aus Leistungsgründen, als auch wegen des hohen Landschaftsverbrauchs als ungeeignet bewertet und soll nicht weiter verfolgt werden.
Obwohl mit der Vorzugsvariante eine Optimierung hinsichtlich der Landschaftsanbindung gesucht wurde, werden mit dieser Straße erhebliche Eingriffe in die Landschaft verbunden sein. Deshalb müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer höheren Verträglichkeit führen; hierzu sollten für besonders empfindliche Landschaftsteile die Gradiente abgesenkt sowie Grünbrücken eingeplant werden und auch ein Schallschutz für die Erholungslandschaft gewährleistet werden.
Beteiligte Stellen
keine
Matthias Hahn
Bürgermeister
Anlagen
1. Ausführliche Begründung
2. Übersichtsplan Variante C1,
siehe Dateianhang
3. Stellungsnahme an RPS
Anlage 1
Ausführliche Begründung:
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat einen weiteren Schritt zur Konkretisierung der Planung für den Nordostring Stuttgart unternommen, in dem es nun mit einem Vorentwurf für diese Verbindung zwischen der B 27 bei Kornwestheim und der B 14 bei Fellbach/Waiblingen die Grundlage für ein Linienbestimmungsverfahren geschaffen hat. Im Rahmen dieses Verfahrens bittet das Regierungspräsidium um Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden.
Nachdem zunächst der Verband Region Stuttgart im Rahmen der Untersuchungen zum Regionalverkehrsplan verschiedene Möglichkeiten für einen Nordostring geprüft hat und sowohl die Verbandsversammlung als auch der Gemeinderat der Landeshauptstadt sich für einen 2-bahnigen/4-streifigen Nordostring ausgesprochen haben, wurden vom Regierungspräsidium weitere Gutachten zu diesem Thema in Auftrag gegeben. Dazu gehören:
—
Verkehrstechnische Untersuchungen
—
Umweltverträglichkeitsstudie
—
Schalltechnische Untersuchung
—
Untersuchung zu Kfz-bedingten Luftschadstoffen.
Mit der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung “Nord-Ost-Quadrant Stuttgart” (Bender/Stahl, August 2000) wurde eine ganze Reihe von Verkehrsprojekten im Untersuchungsraum auf ihre Wirksamkeit überprüft. Dazu gehörte auch der Nordostring, für den eine hohe Wirksamkeit/Bündelungsfunktion nachgewiesen werden konnte. Im Weiteren ist mit ergänzenden verkehrstechnischen Untersuchungen und den oben genannten Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Umwelt eine optimierte Linienführung entwickelt worden. Für das Regierungspräsidium Stuttgart hat sich mit der Variante C1 eine Vorzugsvariante herausgeschält, für die beim BMVBW die Linienbestimmung nach § 16 FStrG beantragt werden soll.
Beschreibung der Planung
Es wurden fünf Haupt- und zusätzliche Unter-Varianten untersucht, die zum Teil noch miteinander kombiniert werden können (Anlage 2). Der Anschluss an die B 27 wurde in zwei Varianten untersucht. Die größte Zahl der Varianten betrifft den Bereich des Neckarüberganges und der östlich und westlich anschließenden Landschaftsteile. Für die Anbindung an die B 14 wird von der im Bau befindlichen Westumfahrung Waiblingen ausgegangen, die als östliche Fahrbahn des Nordostringes in das Projekt einbezogen werden soll.
Nachfolgend wird aus der Zusammenfassung zum Erläuterungsbericht zitiert:
“Wie die Untersuchungen zeigen, sind alle Varianten verkehrlich hoch wirksam. Sie entlasten das nachgeordnete Straßennetz erheblich vom Verkehr. Die künftige Verkehrsbelastung von ca. 50.000 – 70.000 Kfz/d zeigt, dass die Notwendigkeit dieses Straßenzuges vorhanden ist. Die hohe Verkehrsbelastung erfordert einen 2-bahni-gen Querschnitt. Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zeigt, dass der gesamte Planungsraum ökologisch hochwertig ist und alle Varianten in überregional/landes-weit bedeutsame Flächen für die Belange des Arten- und Biotopschutzes eingreifen. Die UVS erfasst den gesamten Planungsraum und bewertet alle Varianten.
Wie die Untersuchungen zeigen, kann die Anbindung des Nordostringes im Zuge der Variante A (im Bereich des Anschlusses der B 27a an die B 27) aus verkehrlichen und ökologischen Gründen nicht erfolgen. Die Verknüpfung der Trasse A mit der B 27/B 27a kann nicht ausreichend leistungsfähig gestaltet werden. Die Verkehrsbelastung der Variante A zwischen der B 27 und L 1100 würde um ca. 10.000 – 12.000 Kfz/d geringer sein als bei den anderen Varianten. Diese geringere Belastung der Trasse A resultiert aus der längeren Route des Nord-Ost-Verkehrs. Somit wäre dieser Abschnitt der Trasse A verkehrswirtschaftlich um ca. 20 % geringer wirksam als bei den anderen Varianten. Das nachgeordnete Straßennetz würde um diesen Verkehrsanteil weniger entlastet.
Die Trasse A wird in diesem Bereich entsprechend der UVS ökologisch schlechter beurteilt als die nördlichen Varianten. Die Anbindung des Nordostringes an die B 27 kann deshalb nur südlich von Kornwestheim erfolgen.”
Bewertung
Für den Anschluss des Nordostringes an die B 27 war von der Landeshauptstadt Stuttgart schon bisher eine Lage im Bereich Kornwestheim gefordert worden, da ein Anschluss weiter südlich wegen der zusätzlichen Landschaftszerschneidung und des erforderlichen baulichen Aufwandes sowie der verkehrlichen Konsequenzen im Bereich des Anschlusses B 27a und der Querspange nicht vertretbar ist.
Trotz der Optimierung der Trassenführung bleibt der Nordostring zwischen B 27 und dem Neckartal ein schwerer Eingriff in den bisher unbelasteten Landschaftsraum, der von mindestens 30.000 Einwohnern fußläufig für die Naherholung genutzt werden kann. Auch für die Landwirtschaft ist dieser bisher unzerschnittene Freiraum u. a. wegen der besten Böden der Region von großer Bedeutung. Mit einer Absenkung der Gradiente gegenüber der vorliegenden Planung könnte die optische Beeinträchtigung gemildert, ein für den Freiraum wirksamer Lärmschutz erleichtert und die zusätzliche Anordnung von Grünbrücken besser ermöglicht werden. Im Bereich des Anschlusses an die B 27 sollten durch eine weitere Optimierung der Planung der Landschaftseingriff reduziert und die Feld-Rad-Fußwegeverbindungen verbessert werden.
In der Verkehrsuntersuchung des Regierungspräsidiums wird für die Bewertung der Verkehrswirksamkeit der Planungsfall mit der gegenwärtigen Netzstruktur verglichen, jeweils für den Prognosehorizont 2010. Das heißt, dass die aufgeführte Entlastung im Netz nicht nur auf den Nordostring zurückzuführen ist, sondern andere Ausbaumaßnahmen ebenfalls wirksam sind. Dazu gehört insbesondere der Ausbau der B 10 zwischen Neckartal und Friedrichswahl. Die dargestellte Entlastung im Seeblickweg um gut 40 % und in der Mönchfeldstraße um ca. 10 % dürfte weitgehend auf den Nordostring zurückzuführen sein. Nach Verkehrsumlegungen des Stadtplanungsamtes, die von der ausgebauten B 10 ausgehen, ergibt sich bei dem zusätzlichen Bau des Nordostringes eine Entlastung der Neckartalstraße im Bereich Münster von ca. 38 %, der Straße Am Wolfersberg (Schozacher Straße) von ca. 15 % und des Pragsattels von ca. 15 %.
Anlage 2 siehe Dateianhang
Anlage 3
Landeshauptstadt Stuttgart
Beigeordneter für Städtebau
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Bürgermeister
Matthias Hahn
Hausadresse:
Interims-Rathaus, Heilbronner Straße 7
70174 Stuttgart
Postadresse:
70161 Stuttgart
Fax (07 11) 2 16-78 12
Telefon (07 11) 2 16-23 00
B 29 Nordostring Stuttgart;
Stellungnahme im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens nach § 16 FStrG
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihr Schreiben vom 28. April 2003 und die Übersendung des Gutachtens zum Nordostring Stuttgart danke ich Ihnen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt zu dem vorgesehenen Linienbestimmungsverfahren auf der Basis der Vorzugsvariante C1 wie folgt Stellung:
Die Wahl des Anschlusses des Nordostringes an die B 27 in Höhe Kornwestheim entspricht den langjährigen Forderungen der Landeshauptstadt Stuttgart. Ein Anschluss weiter südlich wurde stets wegen der zusätzlichen Landschaftszerschneidung und des erforderlichen baulichen Aufwandes, sowie der verkehrlichen Konsequenzen im Bereich des Anschlusses B 27a und der Querspange zur B 10 abgelehnt.
Die Planungen zur Landschaftseinbindung der Trasse können im weiteren Verfahren sicherlich noch optimiert werden. Trotzdem sind erhebliche Eingriffe in empfindliche Landschaftsteile zu befürchten. Die diagonal über das Neckartal geführte Brückenverbindung muss wohl akzeptiert werden, um auf diese Weise das Mussental westlich und das Weidachtal östlich des Neckars zu schonen. Um die Landschaft zwischen Neckartal und Kornwestheim so weit wie möglich für die Erholung zu sichern werden jedoch ergänzende Maßnahmen, wie Grünbrücken und Lärmschutz notwendig werden.
Wir bitten Sie, uns bei den weiteren Planungen zu beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hahn
Bürgermeister
Anlage