Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
572/2009
Stuttgart,
09/10/2009
Kompositionspreis der LHS Stuttgart - Änderung der Bestimmungen und Ernennung der neuen Jury ab 2010
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.10.2009
07.10.2009
08.10.2009
Beschlußantrag:
1. In die neu zu besetzende Jury des Kompositionspreises der Landeshauptstadt Stuttgart werden berufen:
a)
Als gesetzte Vertreter
-
Hans-Peter Jahn
, Vertreter des Südwestrundfunks
-
Prof. Caspar Johannes Walter
, Vertreter der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart
b)
Als gewählte Vertreter, die von den gesetzten Vertretern vorgeschlagen wurden:
-
Dr. Eleonore Büning
, Musikwissenschaftlerin
-
Andreas Dohmen,
Komponist
-
Dr. Winrich Hopp
, Künstlerischer Leiter des „musikfest berlin“
-
Rebecca Saunders
, Komponistin
-
Prof. Jörg Widmann
, Komponist
c) Den Vorsitz der Jury hat die Leiterin des Kulturamtes oder deren Stellvertreter/-in.
d) Die Jury wird – in Anlehnung an die Legislaturperiode des Gemeinderates – bis zum Jahr 2014 gewählt.
2. Der Veränderung der „Bestimmungen über die Verleihung des Kompositionspreises der Landeshauptstadt Stuttgart“, wie sie in
Anlage 2
aufgeführt ist, wird zugestimmt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Begründung zu 1.:
Die „Bestimmungen über die Verleihung des Kompositionspreises der Landeshauptstadt Stuttgart“ sehen unter § 3 Ziff. 2 vor, dass die Mitglieder der Jury des Preises vom Gemeinderat berufen werden.
In § 3 Ziff. 6 ist die Wahlperiode der Jury festgelegt.
Die Vitae der fachlichen Jurymitglieder sind in
Anlage 1
beigefügt.
Begründung zu 2.:
In § 3 Ziff. 4.1. wird auf den GMD der LHS Stuttgart als gesetzten Vertreter verzichtet. Die Praxis hat gezeigt, dass die Jury sehr gut und ausreichend mit dem/der musikalischen Leiter/in einer Institution, deren inhaltlicher Schwerpunkt auf der zeitgenössischen Musik liegt, aufgestellt ist. Insbesondere ist dieser Vorschlag vor dem Hintergrund zu sehen, dass für die Mitarbeit in dieser Jury Spezialwissen auf dem Bereich der neuesten Musik unabdingbar ist.
Die Veränderungen unter § 3, Ziff. 4.2., Ziff. 7. sowie §§ 4 und 5 zollen dem Tribut der besseren Praktikabilität und stellen keine einschneidenden Veränderungen hinsichtlich des Charakters des Preises dar.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Beteiligte Stellen
Keine
Vorliegende Anträge/Anfragen
Keine
Erledigte Anträge/Anfragen
Keine
Dr. Susanne Eisenmann
Anlagen
Anlage 1: Vitae der fachlichen Jurymitglieder
Anlage 2: Neue "Bestimmungen für die Verleihung des Kompositionspreises der Landeshauptstadt Stuttgart" sowie Kenntlichmachung der Veränderungen gegenüber der bisherigen Fassung
Vorlage5722009.pdf