Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
410/2009
Stuttgart,
10/01/2009
B 14-Tunnel Konrad-Adenauer-Straße
- Bericht zum Stand des Projekts
- Anpassung Honorare
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.10.2009
07.10.2009
08.10.2009
Beschlußantrag:
1. Vom Bericht zum Stand der Planungen und vom Planungsstop nach der Entwurfsplanung wir zustimmend Kenntnis genommen.
2. Anpassung von Honoraren
2.1 Durch die Höhe der Gesamtkosten für den B 14 - Tunnel Konrad-Adenauer-Straße muss das Honorar des Ingenieurbüros BUNG AG für die 1. Bearbeitungsstufe (Objekt- und Tragwerksplanung bis Entwurfsplanung) angepasst werden. Dadurch erhöht sich die Beschlusssumme für die 1. Bearbeitungsstufe von 840.000 € um 240.000 € auf 1.080.000 €.
Für die 1. Bearbeitungsstufe müssen damit 240.000 € zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
2.2 Durch die Höhe der Gesamtkosten für den B 14 - Tunnel Konrad-Adenauer-Straße muss das Honorar des Ingenieurbüros IDS Beratende Ingenieure GmbH für die 1. Bearbeitungsstufe (Planung der betriebs- und sicherheitstechnischen Ausstattung bis Entwurfsplanung) angepasst werden. Dadurch erhöht sich die Beschlusssumme für die 1. Bearbeitungsstufe von 305.000 € um 35.000 € auf 340.000 €.
Für die 1. Bearbeitungsstufe müssen damit 35.000 € zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
2.3 Durch Höhe der Gesamtkosten für den B 14 - Tunnel Konrad-Adenauer-Straße muss das Honorar des Ingenieurbüros Drees & Sommer Infra Consult und Entwicklungsmanagement für die 1. Bearbeitungsstufe (Projektsteuerung: Betreuung der Projektvorbereitung und Planung) angepasst werden. Dadurch erhöht sich die Beschlusssumme für die 1. Bearbeitungsstufe von 375.000 € um 65.000 € auf 440.000 €.
Für die 1. Bearbeitungsstufe müssen damit 65.000 € zusätzlich zur Verfügung gestellt werden
2.4 Der zusätzliche Aufwand gemäß den Ziffern 3.1 bis 3.3 in Höhe von insgesamt 340.000 € wird im Vermögenshaushalt 2009 bei der AHSt. 2.6600.9530.000 VKZ 0448 - Tunnel Konrad-Adenauer-Straße gedeckt.
PS-Nr. E/66.0448.0001.0019
Auftrags - Nr. SAP 66001842121F
Begründung:
1. Bericht zum Stand der Planungen
Allgemeines
Im Rahmen der Beratungen für den Doppelhaushalt 2008 / 2009 hat der Gemeinderat der Gesamtmaßnahme B 14 - Tunnel Konrad-Adenauer-Straße (Untertunnelung der Kulturmeile zwischen Charlottenplatz und Gebhard-Müller-Platz) mehrheitlich zugestimmt.
Die Planungen für die Maßnahme wurden nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Planungsleistungen im April 2008 durch die Ingenieurbüros BUNG (Objektplanung Tunnelbauwerk und Straßenplanung) und IDS (Planung der betriebs- und sicherheitstechnischen Tunnelausstattung) aufgenommen. Die Projektsteuerung wurde an das Ingenieurbüro Drees & Sommer Infra Consult und Entwicklungsmanagement vergeben. Der UTA hat der Vergabe am 19.02.2008 zugestimmt (GRDrs 37/2008) .
Die Maßnahme B 14 - Tunnel Konrad-Adenauer-Straße steht in enger terminlicher Abhängigkeit zu den Maßnahmen von Stuttgart 21. Insbesondere betrifft dies den Bereich des Gebhard-Müller-Platzes, wo die Baumaßnahmen für das Tunnelbauwerk bis Ende 2012 soweit abgeschlossen sein müssen, dass die Bauarbeiten für den im Zuge von Stuttgart 21 notwendigen Umbau der Stadtbahntunnel nicht behindert werden.
Stand der Planungen
Im Vordergrund der Planungen standen zunächst die notwendigen Abstimmungen mit der Landtagsverwaltung und der Landesbauverwaltung vertreten durch Vermögen und Bau, Amt Stuttgart, in Bezug auf den Landtagstunnel. Dies war notwendig, um die Trassierung für die Tunnelbaumaßnahme festlegen zu können. Die zunächst in der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2000 favorisierte Lösung, den Verbindungstunnel unter dem Straßentunnel hindurch zu führen musste als Ergebnis der Gespräche mit dem Land verworfen werden. Die neu erarbeitete Lösung sieht eine Tieferlegung des Straßentunnels um rund 1,0 m vor. Eine weitere Tieferlegung des Straßentunnels ist aus Gründen des Mineral- und Heilquellenschutzes nicht möglich. Der Landtagstunnel kann nun über den Straßentunnel geführt werden, er muss dazu im Bereich des Straßentunnels neu erstellt werden. Nur so ist es möglich, dass die Abgeordneten ohne zusätzliche Benutzung von Aufzugs- und Treppenanlagen den Landtagstunnel nutzen können. Die Straßenoberfläche muss in diesem Bereich aus heutiger Sicht um rund 30 bis 40 cm angehoben werden. Dies wurde in den Planungen für die künftige Oberflächengestaltung berücksichtigt.
Die Büros Auer und Weber / Lützow 7, die den Siegerentwurf beim Oberflächenwettbewerb erstellt haben, wurden beauftragt den Entwurf weiterzuentwickeln und auf die Randbedingungen der Tunnelplanung anzupassen.
Während der Bauzeit ist zwischen dem Haus der Abgeordneten und dem Landtag ein provisorischer Verbindungssteg geplant. Dieser Verbindungssteg soll zugleich als Ersatzverbindung für die durch die Baumaßnahme entfallende Fußgängerunterführung am Staatstheater dienen. Im Endzustand wird diese Verbindung durch einen oberirdischen ebenen Übergang vor dem Staatstheater gewährleistet.
Auf Grund der Finanzlage der Stadt und der aktuellen politischen Diskussion über die Priorität großer Investitionsvorhaben wurden die Planungen nach der Entwurfsplanung unterbrochen. Die Entwurfsplanungen für die Objekt- und Tragwerksplanung und die Betriebs- und Sicherheitstechnik liegen vor. Ebenso liegt der Zuschussantrag für die Förderung nach dem Entflechtungsgesetz vor.
Zur Erstellung des Baugrundgutachtens wurden im Jahr 2008 mehrere Bohrkampagnen für ergänzende Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Der Untergrund in der Konrad-Adenauer-Straße stellte sich dabei als sehr inhomogen heraus. In diesem Zusammenhang wurden Pumpversuche durchgeführt, um die sehr komplizierte Grundwassersituation mit teils erheblich unterschiedlichen Grundwasserspiegeln zu erkunden. Die Pumpversuche dienten auch der Erstellung eines genehmigungsfähigen Grundwasserkonzepts während der Bauzeit. Der einreichungsfähige Wasserrechtsantrag liegt vor.
Kostensituation
Auf der Grundlage der Entwurfsplanung wurde eine Kostenberechnung erstellt. Diese liegt bei brutto 77,9 Mo. €.
Die Basis bei Planungsbeginn war die technische Machbarkeitsstudie im Jahr 2000. Das Ziel war die Untersuchung der technischen Machbarkeit für eine kostengünstige oberflächennahe Tunnellösung. Auf dieser Basis wurde eine Kostenannahme getroffen. Das grundsätzliche Konzept des oberflächennahen Tunnels wurde auch bei der Überarbeitung der Kostenannahme im Jahr 2005 aufrechterhalten. Die Überarbeitung der Kosten im Mai 2005 ergab eine Summe von 67,8 Mio. € brutto, inkl. 16 % MwSt. Für die Anmeldung zum Doppelhaushalt 08/09 wurde die Mehrwertsteuererhöhung um 3 % und eine Baupreissteigerung von 1 % eingerechnet. Dies ergab eine Summe von 70 Mio. €. Hiervon wurden 3,5 Mio. € als Anteil des Landes für den Landtagstunnel abgezogen.
Nach dem Jahr 2005 wurden im Hinblick auf ein für die weiteren Planungen erforderliches europaweites Vergabeverfahren für die Planungsleistungen keine weiteren Tunnelplanungsleistungen an externe Büros vergeben.
Die aktuelle Kostenberechnung zeigt nun im Vergleich zur Kostenannahme der Machbarkeitsstudie Mehrkosten in Höhe von 11,4 Mio €. Die Kostenberechnung der planenden Ingenieurbüros wurde vom Projektsteuerungsbüro Drees & Sommer überprüft und bestätigt. Gründe für die Mehrkosten in Höhe von 11,4 Mio. €:
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Baupreissteigerung von 1 % pro Jahr auf Grund von Material- und Rohstoffpreisen von Dezember 2007 bis Januar 2010:
Mehrkosten brutto
2,0 Mio. €
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Baugrunderkundungen im Jahr 2008 im Tunnelbaufeld Konrad-Adenauer-Straße. Ergebnis: Sehr schlechter, inhomogener Baugrund, wenig tragfähig, schlechte Bodenkennwerte, dadurch aufwändiger Verbau
Mehrkosten brutto
2,0 Mio. €
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Die Auswirkungen der Mineral- und Heilquellenschutzverordnung (Erlass im Jahr 2003):
Pumpversuche im Jahr 2008 zur weiteren Erkundung der Grundwasserverhältnisse. Ergebnis: Umfangreiche Maßnahmen zur Wasserhaltung erforderlich
Mehrkosten brutto
1,7 Mio. €
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Sicherheits- und Betriebstechnik:
Mehrkosten auf Grund vorzeitiger Inbetriebnahme Weströhre im Gegenverkehr (Gründe: Termine Stuttgart 21 + Verkehrsgutachten Karajan 2008):
Mehrkosten brutto
1,4 Mio. €
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Rohbau:
Mehrkosten auf Grund vorzeitiger Inbetriebnahme Weströhre (Gründe: Termine Stuttgart 21 + Verkehrsgutachten Karajan 2008)
Anpassung der Fahrstreifenbreiten im Tunnel auf 3,75m gem. RABT 2006 (Mehrbreite dadurch insgesamt 1,0 m):
Insgesamt Mehrkosten von brutto
1,5 Mio. €
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Provisorische Verkehrsführungen (Gründe: Termine Stuttgart 21 + Verkehrsgutachten Karajan 2008):
Mehrkosten brutto
1,5 Mio. €
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Verbindungssteg Landtag als Ersatz Landtagstunnel und die Fußgängerunterführung Staatstheater während Bauzeit (Annahme Kostenteilung Land 50 % / Stadt 50 %, die Kostenteilung ist noch abzustimmen):
Mehrkosten brutto
0,5 Mio. €
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Anteilige Baunebenkosten bezogen auf die vorgenannten Kosten:
Mehrkosten brutto
0,8
Mio €
2. Anpassung von Honoraren
Die Planungsleistungen für die Objekt- und Tragwerksplanung sowie für die Projektsteuerung wurden im Rahmen eines VOF-Verfahrens europaweit ausgeschrieben. Der Vergabe der 1. Planungsstufe der Objekt- und Tragwerksplanung (Planungen bis zur Entwurfsplanung) an das Ingenieurbüro BUNG AG, der 1. Planungsstufe der betriebs- und sicherheitstechnischen Planung an das Ingenieurbüro IDS Beratende Ingenieure GmbH (bis zur Entwurfsplanung) sowie der 1. Bearbeitungsstufe der Projektsteuerung (Projektvorbereitung und Planung) an das Ingenieurbüros Drees & Sommer Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH hat der Ausschuss für Umwelt und Technik am 19.02.2008 (GRDrs 37/2008) zugestimmt.
Auf Grund der festgestellten Projektgesamtkosten der Maßnahme sind die Honorare der Ingenieurbüros BUNG und IDS für die 1. Bearbeitungsstufe auf der Basis der HOAI (Fortschreibung der anrechenbaren Kosten) jeweils zu erhöhen.
Das Honorar des Ingenieurbüros Drees & Sommer Infra Consult und Entwicklungsmanagement ist auf der Basis der vom AHO (
A
usschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die
H
onorar
o
rdnung), Fachkommission Projektsteuerung/Projektmanagement erarbeiteten und vertraglich mit dem Ingenieurbüro vereinbarten Vergütungsregelungen ebenfalls anzupassen.
Grundlage für die Honorierung sind sowohl nach der HOAI als auch nach den Vergütungsregelungen für die Projektsteuerung die anrechenbaren Kosten die sich aus den Projektgesamtkosten ergeben. Im Falle einer Kostenerhöhung im Zuge der Planungsdetaillierung ergeben sich damit auch höhere Honorare. Im Fall der aktuellen Planungen lagen den Ingenieurverträgen der Büros Schätzkosten auf der Basis der Machbarkeitsunteruntersuchung aus dem Jahr 2000 (mit Kostenanpassungen in den Jahren 2005 und 2007) zu Grunde.
Finanzielle Auswirkungen
Im Doppelhaushalt 2008/2009 wurden für den B 14 - Tunnel Konrad-Adenauer-Straße insgesamt 66,5 Mio. € zur Verfügung gestellt
Die Finanzmittel für die Honoraranpassung stehen im Vermögenshaushalt bei der AHSt 2.6600.9530.000 VKZ 0448 – Konrad-Adenauer-Straße zur Verfügung.
Fipo 2.6600.9530.000 VKZ 0448
Projekt-Nr.: I.08.4.2.60.0.91.1.A
1. Bearbeitungsstufe
PS-Nr. E/66.0448.0001.0001
Auftrags - Nr. SAP 66001842121F
Beteiligte Stellen
Referate WFB, StU und RSO
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
Anfrage Nr. 85/2009, Freie Wähler - Gemeinderatsfraktion vom 23.02.2009
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
-
Vorlage4102009.pdf