Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
Stu
GRDrs
398/2008
Stuttgart,
05/27/2008
Satzung über eine Veränderungssperre für die Flurstücke 985/3, 1339/7, 1339/8, 1547/5 Robert-Koch-Straße 85
im Stadtbezirk Vaihingen (Vai 255)
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
10.06.2008
19.06.2008
Beschlußantrag:
Auf Grund der §§ 14 (1) BauGB und 16 (1) BauGB wird die Satzung über eine Veränderungssperre für die Flurstücke 985/3, 1339/7, 1339/8, 1547/5 Robert-Koch-Straße 85 im Stadtbezirk Vaihingen beschlossen. Der Satzungstext ist aus Anlage 1 ersichtlich. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 31. März 2008 in der Anlage 2 dargestellt.
Begründung:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 19. Februar 2008 die Aufstellung des Bebauungsplans Liebknecht-/ Robert-Koch-Straße (Vai 253) beschlossen (siehe Anlage: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung). Neben der Neuordnung der Verkehrsflächen wird vor allem die Zielsetzung verfolgt, die zulässigen Nutzungen neu zu regeln. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne 1971/70 und 1994/19 im Geltungsbereich schränken die zulässigen Nutzungen in den festgesetzten Misch- und Gewerbegebieten nicht ein, so dass nach bisherigem Planungsrecht u. a. auch Einzelhandelsbetriebe, die keine großflächigen im Sinne des § 11 (3) BauNVO sind, zulässig sind.
In dem neuen Bebauungsplan Liebknecht-/ Robert-Koch-Straße (Vai 253) sollen nun jegliche Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen werden, ausgenommen sind Betriebe mit den Hauptsortimenten „Kfz-Handel“ sowie „Bau-“ und „Gartenbedarf“. Entsprechend dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Stuttgart können somit die zentralen Versorgungsbereiche in Vaihingen und Rohr in ihrer Funktion geschützt werden.
Am 1. Februar 2008 wurde von der Firma LIDL eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit 30 Stellplätzen auf dem Grundstück Robert-Koch-Straße 85 gestellt. Das Vorhaben widerspricht dem vom Gemeinderat beschlossenen Konzept “Versorgungszentren und großflächiger Einzelhandel“. Ziel des Bebauungsplans “Liebknecht-/Robert-Koch-Straße“ (Vai 253) ist u. a. Einzelhandelsstandorte im Plangebiet zu vermeiden.
Die Voraussetzungen, die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 15 BauGB zurückzustellen, lagen mit dem am 28. Februar 2008 bekannt gemachten Aufstellungsbeschluss zum o. g. Bebauungsplan vor. Mit Entscheidung vom 2. April 2008 wurde die oben genannte Bauvoranfrage für den Zeitraum von 12 Monaten bis zum 28. April 2009 zurückgestellt.
Da das Bebauungsplanverfahren bis zum Ablauf der Zurückstellung voraussichtlich nicht zur Rechtsverbindlichkeit gebracht werden kann, ist zur Sicherung der Planungsziele des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Liebknecht-/ Robert-Koch-Straße
(Vai 253) eine Veränderungssperre notwendig.
Finanzielle Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
Beteiligte Stellen
keine
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Matthias Hahn
Bürgermeister
Anlagen
1. Satzung Veränderungssperre
2. Lageplan zur Veränderungssperre (Verkleinerung)
3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung des Bebauungsplans (Vai 253)
Vorlage3982008.pdf