Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 0812/02
GRDrs 379/2008
Stuttgart,
05/30/2008



Wahl der Vertrauenspersonen für die bei den Amtsgerichten zu bildenden Ausschüsse für die Wahl der Schöffen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
18.06.2008
19.06.2008



Beschlußantrag:

Als Beisitzer/innen und Vertreter/innen für den beim Amtsgericht Stuttgart zu bildenden Ausschuss für die Schöffenwahl werden die folgenden Vertrauenspersonen gewählt:

1. StR Dieter Wahl, Sillenbuch 2. N. N., Hedelfingen 3. StR'in Helga Vetter, Plieningen 4. StR'in Dr. Roswitha Blind, Vaihingen 5. StR'in Monika Wüst, Stuttgart-Ost 6. StR Werner Wölfle, Stuttgart-West 7. N. N., Wangen - Namen wurden aus Datenschutzgründen gelöscht -
Als Beisitzer/innen und Vertreter/innen für den beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zu bildenden Ausschuss für die Schöffenwahl werden die folgenden Vertrauenspersonen gewählt:

1. StR Roland Schmid, Bad Cannstatt
Vertreter: N. N., Bad Cannstatt 2. StR Fritz Currle, Obertürkheim 3. N. N., Zuffenhausen 4. StR'in Marita Gröger, Bad Cannstatt 5. N. N., Bad Cannstatt 6. StR'in Silvia Fischer, Feuerbach 7. N. N., Obertürkheim - Namen wurden aus Datenschutzgründen gelöscht -


Begründung:


Für die Wahl der Schöffen aus den Vorschlagslisten wird nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bei jedem Amtsgericht ein Ausschuss gebildet. Der Ausschuss besteht aus einem Richter beim Amtsgericht und einem Vertreter der Verwaltungsbehörde sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer/innen. Die Beisitzer/innen sind vom Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen. Die Vertrauenspersonen müssen jeweils die Voraussetzungen zur Wahl der Schöffen nach §§ 31 bis 34 GVG erfüllen.

Entsprechend dem Ergebnis der letzten Gemeinderatswahl (nach d'Hondt) wurden von den Fraktionen Vorschläge zur Benennung der Vertrauenspersonen wie folgt erbeten: CDU je 3, SPD je 2, GRÜNE je 1; Freie Wähler je 1 Beisitzer/in(nen) und Vertreter/in(nen).

Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

keine




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