Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
StU
GRDrs
341/2008
Stuttgart,
05/08/2008
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Am Reichelenberg/Hohenheimer Straße in den Stadtbezirken Stuttgart-Mitte und -Süd (Stgt 131)
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO mit Anregungen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
03.06.2008
05.06.2008
Beschlußantrag:
Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Am Reichelenberg/Hohenheimer Straße“ in den Stadtbezirken Stuttgart-Mitte und Stuttgart-Süd (Stgt 131) wird in der Fassung des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 29. Januar 2008 mit Begründung und Umweltbericht vom 29. Januar 2008/25. April 2008 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 2) dargestellt.
Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB mit Umweltbericht vom 29. Januar 2008/ 25. April 2008. Die Anregungen der Beteiligten Nr. 1 bis Nr. 9 können nicht berücksichtigt werden (Namensliste siehe Anlage 3).
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Ziel der Bebauungsplanung ist es, die lockere Bebauung im Hangabschnitt zwischen der Hohenheimer Straße und der Bopserwaldstraße zu sichern und eine weitergehende Bebauung der klimarelevanten Hangflächen zu unterbinden.
Das Plangebiet liegt innerhalb des Qualitätsbereichs 1 des Rahmenplans Halbhöhenlage Stuttgart-Mitte, -Nord, -Süd, -West, -Ost und Degerloch, wonach aus Gründen der Klimaverträglichkeit, der Durchgrünung der Hänge und der Einfügung in das Stadtbild besonders hohe Anforderungen an Neubauvorhaben und bauliche Erweiterungen zu stellen sind. Der im Rahmenplan gekennzeichnete Bereich Nr. 2 Reichelenberg wird hierbei ausdrücklich genannt.
Das Plangebiet ist Teil der für Stuttgart typischen Kesselrandsituation, durch die die Innenstadt begrenzt wird. Für das Stadt- und Landschaftsbild ist die vorhandene Durchgrünung prägend. Weiterhin sind zur Verbesserung der Luftqualität sowie zur Förderung und Erhaltung des lokalen Luftaustauschs der Innenstadt die klimarelevanten Frischluftschneisen zwischen den bestehenden Baukörpern zu sichern.
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 4. März 2008 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Am Reichelenberg / Hohenheimer Straße“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 14. März 2008 bis zum 14. April 2008. Anregungen wurden von 9 Beteiligten vorgetragen. Den Anregungen der Beteiligten Nr. 1 bis Nr. 9 kann nicht gefolgt werden (Stellungnahmen siehe Anlage 4).
Die Begründung gem. § 9 (8) BauGB vom 29. Januar wird redaktionell mit Datum vom 25. April 2008 ergänzt.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
keine
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Matthias Hahn
Bürgermeister
Anlagen
1. Ausführliche Begründung
2. Begründung gemäß § 9 (8) BauGB mit Umweltbericht
3. Namensliste der Beteiligten
4. Stellungnahmen der Öffentlichkeit
5. Beteiligung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange
6. Bebauungsplan vom 29. Januar 2007 (Verkleinerung)
7. Textteil zum Bebauungsplan
Vorlage3412008.pdf