Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
StU
GRDrs
288/2008
Stuttgart,
05/08/2008
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Rembrandtstraße/Sigmaringer Straße (Richterplatz)
im Stadtbezirk Stuttgart Möhringen (Mö 206)
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO mit Anregungen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
03.06.2008
05.06.2008
Beschlußantrag:
Der Entwurf vom 13. Februar 2007 des Bebauungsplanes mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Rembrandtstraße/Sigmaringer Straße (Richterplatz)im Stadtbezirk Stuttgart Möhringen (Mö 206) wird gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 13. Februar 2007 mit Änderungen vom 26. März 2008. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung mit Umweltbericht dargestellt.
Es wird festgestellt, dass die Anregungen des Beteiligten Nr. 1 nicht berücksichtigt werden können.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Mit der Bebauungsplanänderung wird das städtebauliche Ziel verfolgt, den öffentlichen Raum des künftigen „Richterplatzes“ neu zu ordnen und aufzuwerten und dabei den Bau einer öffentlichen Tiefgarage mit ca. 40 Stellplätzen, eines neuen Wohn- und Geschäftshauses sowie eines Kreisverkehrs zu ermöglichen. Der Kreisverkehr, in den die Rembrandt-, Sigmaringer- und Plieninger Straße münden, konnte, da er nur auf öffentlichen Flächen liegt, zwischenzeitlich bereits auch ohne Bebauungsplanänderung hergestellt werden. Bis auf das Flst. 313/1 beschränkt sich die Planung auf unbebautes Gelände. Diese Flächen sind überwiegend im Eigentum der Stadt Stuttgart. Die vorhandenen Gebäude auf Flst. 313/1 sind bereits abgerissen. Eine neue Bebauung soll sich in Höhe und Nutzung den Neubauten Sigmaringer Straße 41 und 43 anpassen.
Nördlich des geplanten Neubaus ist eine Tiefgaragenzufahrt vorgesehen. Sie soll eine gemeinsame Tiefgarage für das Neubauvorhaben an der Rembrandtstraße und dem öffentlichen Teil unter dem Richterplatz erschließen.
Der Ausschuss für Umwelt und Technik der Landeshauptstadt Stuttgart (UTA) hat am 5. Februar 2002 beschlossen, den oben angeführten Bebauungsplan aufzustellen und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen.
Bei dieser Bürgerbeteiligung wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung vorgebracht, sie wurde begrüßt, da sie zur Verbesserung des Quartiers beitragen wird.
Der Auslegungsbeschluss wurde am 16. Oktober 2007 gefasst. Bei der öffentlichen Auslegung vom 2. November bis 3. Dezember 2007 wurde von einem Beteiligten Anregungen vorgebracht.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen
Der Stadt entstehen überschlägig ermittelte Kosten für:
- Platzgestaltung je nach Variante zwischen ca. 350.000 € und ca. 580.000 €,
- Tiefgarage ca. 980 000 €.
Beteiligte Stellen
keine
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Mattias Hahn
Bürgermeister
Anlagen
1. Ausführliche Begründung
2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
3. Namenliste der Beteiligten, die Anregungen vorgebracht haben
4. Anregungen und Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen
5. Begründung mit Umweltbericht gemäß § 9 (8) BauGB vom 13. Februar 2007
6. Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes (zeichnerischer Teil)
7. Textteil des Bebauungsplanes
Vorlage2882008.pdf