Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
StU
GRDrs
210/2008
Stuttgart,
04/17/2008
Änderung Nr. 36 des Flächennutzungsplans 2010
im Bereich Rienzistraße/Kauzenhecke in Stuttgart-Degerloch
- Feststellungsbeschluss
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
06.05.2008
05.06.2008
Beschlußantrag:
1. Vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36 im Bereich Rienzistraße/Kauzenhecke in Stuttgart-Degerloch wird Kenntnis genommen.
2. Die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36 des Flächennutzungsplans 2010 wird festgestellt. Maßgebend ist der Übersichtsplan des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 1. Oktober 2007 und die Begründung vom 1. Oktober 2007 mit Änderungen vom 2. April 2008 (Anlage 2).
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Ausgangspunkt für die planerische Neuordnung im Bereich Rienzistraße/Kauzenhecke in Stuttgart-Degerloch ist das Ziel, in einem bereits erschlossenen innerstädtischen Bereich ergänzende Flächen für den Wohnungsbau zu schaffen.
Um sicherzustellen, dass das geplante Bauvorhaben aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, soll dieser gemäß § 8 (3) BauGB parallel zum Bebauungsplan von Fläche für den Gemeinbedarf (Bestand) in Wohnbaufläche (Planung) und Sonstige Grünfläche (GR-Fläche) geändert werden. Da der spezifische Bedarf für die Gemeinbedarfsfläche - hier ein Altenwohn-, Alten- und Altenpflegeheim zu realisieren nicht mehr besteht, können die für eine Bebauung grundsätzlich geeigneten Teilflächen für den Wohnungsbau nutzbar gemacht werden.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB der Änderung Nr. 36 des Flächennutzungsplans 2010 mit Begründung und Umweltbericht erfolgte in der Zeit vom 21. Dezember 2007 bis 28. Januar 2008.
Das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist in den Anlagen 3 und 4 zusammengefasst.
Nach Prüfung der Anregungen wird vorgeschlagen, den Planentwurf festzustellen. Die Begründung vom 1. Oktober 2007 wurde bezüglich der Eingriffs- und Ausgleichsbewertung mit Datum vom 2. April 2008 zur Klarstellung geändert. Die Änderungen sind entsprechend gekennzeichnet.
Finanzielle Auswirkungen
Die Flächennutzungsplan-Änderung hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Beteiligte Stellen
keine
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Matthias Hahn
Bürgermeister
Anlagen
1. Ausführliche Begründung
2. Änderung Nr. 36 des Flächennutzungsplans 2010, Begründung und Übersichtsplan vom 1. Oktober 2007/2. April 2008
3. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden mit Namensliste
4. Anregungen der Beteiligten zur öffentlichen Auslegung mit Namensliste
Anlage 1 zur GRDrs 210/2008
Änderung Nr. 36 des Flächennutzungsplans 2010 im Bereich Rienzistraße / Kauzenhecke in Stuttgart-Degerloch
Ausführliche Begründung
1. Vorgang
Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats hat am 2. Mai 2006 beschlossen, die Änderung Nr. 36 des Flächennutzungsplans 2010 aufzustellen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Da durch die Teiländerung die Grundzüge des Flächennutzungsplans nicht berührt werden, wurde die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB fortgeführt, auf einen Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans wurde verzichtet. Parallel hierzu wurde der Bebauungsplan Rienzistraße (De 108) aufgestellt.
2. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Flächennutzungsplan-Änderung konnten vom 8. Dezember 2006 bis 21. Dezember 2006 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden. Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde am 19. Dezember 2006 im Bezirksrathaus Degerloch gegeben. Bei dem Termin waren ca. 25 Bürgerinnen und Bürger anwesend. Schriftliche Anregungen wurden von 9 Bürgerinnen und Bürgern, darunter eine Interessengemeinschaft mit 6 Unterzeichnern, eingereicht. Die FNP-relevanten Ergebnisse sind in Anlage 3 zusammengefasst.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB der Änderung Nr. 36 des FNP 2010 mit Begründung erfolgte in der Zeit vom 21. Dezember 2007 bis 28. Januar 2008.
Während dieser Zeit wurden von zwei Bürgern Zuschriften mit Hinweisen und Bedenken zur FNP-Änderung Nr. 36 eingereicht.
Die frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgte vom 1. Juni 2007 bis 3. Juli 2007, die erneute Behördenbeteiligung erfolgte vom 2. August 2007 bis 3. September 2007. Vonseiten der Behörden wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom Verband Region Stuttgart mit dem Hinweis zugestimmt, dass die mit der Planänderung verbundenen Wohnflächenpotentiale bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans in die Bedarfs- und Bauflächenbilanz einbezogen wird.
Die FNP-relevanten Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in Anlage 3 und Anlage 4 zusammengefasst.
Nach Prüfung der Hinweise und Anregungen wird vorgeschlagen, den Planentwurf festzustellen Die Begründung vom 1. Oktober 2007 wurde mit Datum vom 2. April 2008 bezüglich des Eingriffs- und Ausgleichsbewertung zur Klarstellung geändert. Die Änderungen sind entsprechend gekennzeichnet.
3. Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36 des Flächennutzungsplans 2010
Die Grundzüge und wesentlichen Auswirkungen der Planung sind in der Begründung (Anlage 2) dargestellt. Auf diese Begründung wird Bezug genommen.
Vorlage2102008.pdf