Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
StU 6200-30.3
GRDrs
180/2008
Stuttgart,
05/27/2008
Lärmminderungsplan Stuttgart-Bad Cannstatt
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.06.2008
17.06.2008
19.06.2008
Beschlußantrag:
1. Der Lärmminderungsplan Stuttgart-Bad Cannstatt wird insgesamt zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Von den empfohlenen Maßnahmen wird Kenntnis genommen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen - soweit sie im Einflussbereich der Verwaltung liegen - im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen. Über die Durchführung und Finanzierung der verschiedenen Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
4. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart appelliert an das Land Baden-Württemberg, die Deutsche Bahn AG, den Verband Region Stuttgart und die SSB, im Sinne des Gesamtkonzepts die in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen umzusetzen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Der Gemeinderat hat bei den Haushaltsberatungen im Dezember 2001 beschlossen, einen Lärmminderungsplan für die ganze Stadt aufzustellen. Bereits vorher wurde der Lärmminderungsplan für Vaihingen (Mai 2000), dann der für Zuffenhausen (November 2003) fertig gestellt bzw. begonnen. Der Lärmminderungsplan Bad Cannstatt ist der zweite nach dem oben genannten Beschluss und wird hiermit vorgelegt.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. deren Umsetzung in nationales Recht (§§ 47a - f BImSchG) verpflichten die Stadt Stuttgart, für das ganze Stadtgebiet 2007 Lärmkarten und 2008 einen Lärmaktionsplan aufzustellen (siehe Bericht am 25.09.07 im Ausschuss für Umwelt und Technik; Niederschrifts-Nr. 431/2007). Die dafür erforderlichen Arbeiten verursachten die verzögerte Fertigstellung des Lärmminderungsplans Bad Cannstatt.
Wegen der geänderten rechtlichen Anforderungen ist der Lärmminderungsplan Bad Cannstatt der letzte Lärmminderungsplan, der für einen Bezirk aufgestellt wird.
Der Stadtbezirk Bad Cannstatt wird beinahe flächendeckend vom Lärm des Straßen- und des Schienenverkehrs belastet. Konflikte (Überschreitungen der Zielwerte) treten an allen Hauptverkehrsstraßen und Bahnstrecken auf. Weitere Lärmbelastungen werden durch Veranstaltungen im Freien auf dem Wasen und im Daimlerstadion verursacht. Andere Lärmquellen wie Gewerbe-, Sport- und Freizeitanlagen verursachen nur vereinzelt in unmittelbarer Nachbarschaft punktuelle Konflikte.
Die Lärmminderungsplanung konzentriert sich daher auf den Verkehrs- und Veranstaltungslärm. Die vorgeschlagenen Maßnahmen basieren auf dem Konzept des Runden Tisches, an dem unter anderen Bürgervereine und Handelsverbände aus dem Stadtbezirk mitgewirkt haben (siehe Ergebnisbericht des Runden Tisches, GRDrs 811/2005).
Mit den im vorliegenden Lärmminderungsplan aufgeführten Maßnahmen kann eine hörbare Lärmminderung und damit Verbesserung für die Bevölkerung erreicht werden. Der Lärmminderungsplan ist ein Strategieplan. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen. Die Aussagen des Lärmminderungsplans müssen allerdings bei künftigen Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung berücksichtigt werden. Über die Durchführung und Finanzierung der verschiedenen Maßnahmen ist jeweils durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen
Erst bei konkreten Umsetzungsbeschlüssen von Maßnahmen.
Beteiligte Stellen
Referat RSO, Referat T
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Matthias Hahn
Bürgermeister
Anlagen
1. Bericht Lärmminderungsplan Stuttgart-Bad Cannstatt
2. Maßnahmenvorschläge des Runden Tisches
Vorlage1802008.pdf