Für diese Funktionen wurden verschiedene Varianten in Verbindung mit Standorten innerhalb des Krankenhausareals untersucht und nach verschiedenen Kriterien bewertet.
Die Voruntersuchung hat ergeben, dass sich die durch den Neubau des ZSG verdrängten Flächen im Neubau nur durch Ausführung in 2 Bauabschnitten (1. BA Speisenverteilung und Mitarbeitercasino) unterbringen lassen, bzw. bis zur Fertigstellung des ZSG durch teure Interimslösungen ersetzt werden müssten. Dies führt jedoch zu wesentlich längeren Bauzeiten und damit verbunden höheren Kosten.
Kurze Darstellung der Varianten und Kriterien
Variante 1
Diese Variante beschreibt den Neubau der Funktionen Speisenverteilung und Mitarbeitercasino auf Baufeld 1.
Variante 2
Diese Variante beschreibt den Anbau an die Chirurgie auf Baufeld 1 sowie die Unterbringung im Bestand auf Ebene 1. Für die Unterbringung im Bestand werden vorhandene Lagerflächen reduziert.
Variante 3
Diese Variante beschreibt die Anordnung des Mitarbeitercasinos unter dem so genannten Saturnring unter Einbeziehung der derzeitigen Kiosk- und Cafeteriaflächen. Die Speisenverteilung wäre in Ebene 1 im Bestand integriert. Hier würden hierfür wiederum Flächen und Funktionen verdrängt, um genügend Raum zu schaffen. Die verdrängten Flächen müssten an anderer Stelle neu geschaffen werden.
Gegen die Realisierung im Bestand sprechen die Urheberrechte des Architekten. Die juristische Prüfung ergab erhebliche Risiken, u.a. rechtzeitige Fertigstellung und Kosten auf Seiten des Bauherrn, wenn diese Variante gewählt würde.
Ergebnis:
Aufgrund der Voruntersuchung des Hochbauamtes zeigt sich, dass die zu schaffenden neuen Funktionen mit den notwendigen Flächen in einem auf Baufeld I (am bzw. auf dem Wirtschaftshof; siehe Anlage 4) neu zu errichtenden Gebäude untergebracht werden sollen. Dieses Gebäude soll mit 2 Ebenen und einer zusätzlichen Technikebene ausgeführt werden. Eine Direktanbindung an die Hautklinik bzw. an die Eingangshalle im Gebäude der Chirurgischen Klinik ist vorgesehen. Der sich an diesem Standort befindende Wirtschaftshof kann mit dem dort notwendigen Flächenbedarf für die Anfahrten zur Ver- und Entsorgung im erforderlichen Umfang erhalten bleiben. Die Funktionalität der sich ebenfalls dort befindenden Müllentsorgung bleibt erhalten Die Anfahrt zur Hautklinik muss bis auf die Grundstücksgrenze zum Anna Haag Haus hin verlegt werden.
Der Kostenrahmen für diese Maßnahme beläuft sich nach ersten groben Schätzungen zwischen 6 – 8 Mio. EUR. Die Kosten sind im strukturellen Rahmenplan enthalten.
Werkstätten sowie Haus u. Transportdienste jeweils mit Lager
In diesen Bereichen werden die Betriebsabläufe untersucht, die für den Krankenhausbetrieb am Standort KBC einschließlich Neubau Zentrum für Seelische Gesundheit relevant sind. Daraus wird der Flächen- und Raumbedarf ermittelt. Für diese notwendigen Funktionen werden Unterbringungsmöglichkeiten im Krankenhausareal ermittelt. Sofern eine Unterbringung im Bestand möglich ist, fallen hier Umbaumaßnahmen an. Ist die Unterbringung im Bestand nicht möglich, sind die Flächen in den Neubau ZSG zu integrieren.
Aufbahrung/Abschiedsraum
Diese Funktion ist bislang in der so genannten Prosektur integriert. Die Leistungen in der Prosektur werden künftig im Institut für Pathologie am Standort Mitte erbracht. Für die Aufbahrung von Verstorbenen, Kühlraum und Abschiedsraum sind Ersatzflächen im Bestand zu schaffen, welche Umbaumaßnahmen erfordern. Ist die Unterbringung im Bestand nicht möglich, sind die Flächen in den Neubau ZSG zu integrieren.
Weiteres Vorgehen
Auf Basis eines vom Klinikum aktualisierten Raumprogramms hat das Hochbauamt den Auftrag, den Entwurf der Speiseverteilung und des Mitarbeitercasinos anzupassen und bis Bauantrag vorzubereiten. Parallel wird die Ausschreibung für einen Investor erarbeitet und ausgelobt. Die Zuschlagserteilung für die Beauftragung eines Investors und der Baubeschluss sollen im Dezember 2008 in den zuständigen Gremien erfolgen.