Antrag und Anfrage vom 03/09/2000
Nr. 319/2000

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Islamisches Kulturzentrum im Stuttgarter Süden

Das geplante Vorhaben eines islamischen Kulturvereins, auf dem Gannschen Fabrikareal im Stuttgarter Süden ein islamisches Kulturzentrum zu errichten, stößt in weiten Teilen nicht nur der hiesigen Bevölkerung auf entschiedenen Widerstand.

Die bisherigen Informationen sowie die Dimensionierung des Projekts zeigen eindeutig, daß es sich hier um ein religiös-kulturelles Zentrum von überregionaler Bedeutung handelt, dessen Notwendigkeit selbst von Repräsentanten des betroffenen Kulturkreises bezweifelt wird. Wir verweisen hier ausdrüchlich auf das Ergebnis der Bezirksbeiratssitzung vom 22.02.2000 und das einmütige Votum des Bezirksbeirats.
Die Stadtverwaltung hat die Bedeutung und die Brisanz dieses Projekts offenkundig völlig falsch eingeschätzt und von dem ihr zustehenden Vorkaufsrecht für die Immobilie keinen Gebrauch gemacht.

Da von diesem Vorhaben eine erhebliche zusätzliche Belastung hinsichtlich Verkehr, Überfremdung und Verdrängungsdruck des bereits jetzt als schwierig zu bezeichnenden Stadtreviers zu erwarten ist, hat sich kurzfristig eine Bürgerinitiative gegen dieses Vorhaben gebildet, der auch mehrere Vereine angehören.
Die Bürger haben zu recht den Eindruck, daß hier über ihre Köpfe hinweg und zu ihrem Nachteil entschieden wird. Dieses Vorhaben ist zur freien Religionsausübung nicht notwendig und dient nicht - das haben die Reaktionen gezeigt - der Integration, sondern der Separation von Ausländern aus fremden Kultur- und Religionskreisen.

Wir fragen an:
  1. Welche Möglichkeiten des Baurechts und der Bauleitplanung bestehen hinsichtlich a.) Nutzungsänderung, b.) Veränderungssperre, c.) neuem Bebauungsplan oder d.) sonstiger Maßnahmen z.B. nachträglicher Wahrnehmung des Vorkaufsrechts?
  2. Welche ordnungsrechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich a.) demografischer Entwicklung (Wohnstruktur), b.) Zunahme fließender und ruhender Verkehr, c.) Lärmemissionen oder d.) sonstiger Ansatzpunkte wie z.B. sozialer Friede, Identifikation, bestehen

zur Verhinderung des Vorhabens in der geplanten Form.



Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, daß dieses Projekt in exemplarischer Weise die zunehmende Abkoppelung der Politik vom berechtigten Bürgerwillen verdeutlicht. Der einzelne Betroffene wird hier geradezu in die Politikverdrossenheit und Wahlmüdigkeit getrieben.
Die Äußerung des OB, die Befürchtungen der Bevölkerung seien unbegründet, wirken hierbei anmaßend und werfen die berechtigte Frage auf, wessen Interessen und Argumente beim OB einen höheren Stellenwert haben..


Wir beantragen deshalb:

Die Stadtverwaltung nimmt ihre Planungshoheit wahr und leitet die entsprechenden Maßnahmen zur Verhinderung dieses überdimensionierten Projekts im Interesse der Bürgerschaft ein.
Für dabei evtl. anfallende Schadenersatzforderungen des jetzigen Eigentümers der Immobilie hat sie im Berechtigungsfalle die Verantwortung zu übernehmen.





Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher