Antrag vom 12/02/2002
Nr. 411/2002

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushaltssicherungskonzept und
haushaltswirtschaftliche Maßnahmen

Das Haushaltssicherungskonzept und die haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen dienen dazu, bei stark zurückgehenden Einnahmen die bestehenden Aufgaben der Stadt einschließlich beschlossener Investitionen sicherzustellen.
Investitionen der Stadt in die Infrastruktur der Stadtteile sind weiterhin im geplanten Umfang notwendig und durchzuführen. Vorrangig sind daneben die Investitionen, wie sie in GRDrs. 499/2002 im Berufschulbereich beschrieben sind, zügig zu finanzieren.

Die geplanten Investitionsmaßnahmen sind auch erforderlich, weil sie gleichzeitig viele, durch die rückläufige Nachfrage gefährdete Arbeitsplätze in Stuttgart sichern. Zu Recht erwartet das Handwerk von der Stadt eine antizyklische Finanzpolitik.


Wir halten es unter diesem Aspekt für legitim, vorübergehend einen Teil der Veräußerungserlöse aus den Energiebeteiligungen zum Ausgleich des Haushalts einzusetzen. Eine außerordentliche Tilgung dieser "inneren Darlehen" ist allerdings verbindlich vorzusehen.

Ergänzend zu unserem Antrag vom 26.01.02 (Antrag 402/2002)
beantragen wir deshalb:
  1. Die Rückzahlung der inneren Darlehen ist für den Fall wieder steigender Einnahmen verbindlich zu fixieren. Die Verwaltung legt dazu einen Plan zur Wiederauffüllung der Sonderrücklagen vor.
  2. Von der Verwaltung wird bis zur Beschlussfassung der Maßnahmen zur Haushaltssicherung am 05.12. 02 dargelegt, zu welchem Zeitpunkt durch welche Umschichtungen die im Schulentwicklungsplan Berufliche Schulen 3 zum Kauf vorgesehenen Grundstücke finanziert werden können.
  3. Darüber hinaus wird dargelegt, welche Bauraten für Sanierungen und Neubau zu welchem Zeitpunkt auf die Stadt zukommen und welche Finanzierung vorgesehen ist.
    Dabei ist die vorübergehende Verwendung der Rückstellung für die B 312, wie bereits im Antrag 402/2002 von uns dargelegt, zu berücksichtigen.