Antrag vom 04/16/2009
Nr. 174/2009

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Maßvoll bleiben an der Paulinenbrücke -
Vorgegebene Grenzen einhalten

Der Wettbewerb zur Neubebauung auf dem alten Grundstück mit dem WGV-Hauptsitz hat stattgefunden. Der Siegerentwurf überschreitet allerdings die vorgegebenen Wettbewerbsgrenzen zur Masse deutlich. Diese Vorgaben wurden aus städtebaulicher Sicht nicht umsonst vorgegeben.
Der Straßenraum wird durch die Auskragung des neuen Bauwerks sehr verengt. Die Kirche, die einen fast 150 Jahre alten, gültigen Vertrag besitzt, nach dem ihr Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt werden darf, wird völlig in den „Schatten“ gestellt. Eine Änderung des aktuellen Entwurfs ist daher notwendig, der auf das Gegenüber der Kirche eingeht und eine Kompensation für die wegfallenden Bäume vorsieht.
Die Forderung nach mindestens 20% Wohnungsbau und nach einem offenen, begrünten Innenhof sind nach unserem Verständnis einzuhalten, ohne Wenn und Aber. Ebenso sehen wir es als selbstverständlich an, dass sich der Investor an der Umgestaltung seines Umfeldes - als Nachbar, der davon profitiert - beteiligt. Gemeint ist die Umgestaltung des Rupert-Mayer-Platzes.
Die Parkplatzfrage ist an dieser Stelle auch zu stellen. Ist doch das bisherige Gebäude ausgezeichnet an den ÖPNV angeschlossen, denn nicht umsonst heißt die Haltestelle der U1/U14 Österreichischer Platz (WGV). Deshalb kann auch die Anzahl der baurechtlich notwendigen Stellplätze auf ein Mindestmaß reduziert werden.


Wir beantragen daher:

1. Eine Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) von den vorgegebenen 3,5 ist nicht zuzulassen.
2. Die Anzahl der baurechtlich notwendigen Parkplätze ist auf Grund der sehr guten Anbindung an den ÖPNV nach VwVStellplätze auf 40% zu reduzieren.
3. Für den Straßenraum zwischen Kirche und Neubau wird ein Änderungsvorschlag mit Kompensationsmaßnahmen erarbeitet, der den Straßenraum nicht beeinträchtigt.
4. Der Wohnanteil des ausgeführten Gebäudes muss auch bei Änderungen mindestens 20% betragen.
5. Eine Überdachung des Innenhofes ist nicht zulässig.
6. Eine angemessene finanzielle Beteiligung des Bauträgers an der Umgestaltung des Rupert-Mayer-Platzes ist im städtebaulichen Vertrag vorzusehen.


Peter Pätzold Werner Wölfle