Die magere Beantwortung unseres Antrages 157/2009 stellt uns nicht zufrieden.
Deshalb beantragen wir:
Um der drastisch anwachsenden Nachfrage nach preiswerten Wohnungen begegnen zu können, ist - ableitend aus dem Münchner Modell - in allen neu auszuweisenden Baugebieten ein Anteil von 20 % an sozialem Wohnungsbau zu schaffen.
Das vereinbarte Belegungsrecht der SWSG bleibt unangetastet. Um der sinkenden Zahl der Belegungsrechte an Sozialmietwohnungen entgegenzuwirken, erwarten wir den Bericht der Verwaltung zu möglicher Nachsubventionierung auf Erbbaugrundstücken. Einen Haushaltsantrag für einen Beginn von Ankäufen von Belegungsrechten haben wir gestellt.
Um das Ziel, eine ausreichende Zahl von Wohnungen zu bauen, ist wie in München eine konzertierte Aktion von allen zuständigen Abteilungen der Verwaltung und den in Stuttgart aktiven Bauträgern zu beginnen. Wohnungspolitische Leitlinien und deren Umsetzung sind zu erarbeiten.
Dr. Roswitha Blind Hans H. Pfeifer Monika Wüst
Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende