In Fortführung zu unserem Antrag 308/2008 - "Das Kommunale Kino ist zu erhalten" beantragen wir:
Kommunales Kino Es hat sich gezeigt: Der Erhalt des Kommunalen Kinos in Stuttgart ist allgemeiner Wunsch.
- Da inzwischen vieles für eine gGmbH mit der Gesellschafterin Volkshochschule
Stuttgart spricht, nutzt die Verwaltung deren Verwaltungsstärke und setzt dies
entsprechend um.
- Sie prüft weiter, ob der bisherige Trägerverein des Kommunales Kinos als
Gesellschafter aufgenommen werden kann bzw. in einem zu gründenden Beirat oder
Kuratorium sein nicht zu unterschätzendes Know How einbringen kann.
- Ebenso ist dies für die MFG zu überlegen.
- Die Künstlerische Leitung des Kommunalen Kinos wird einem mit
entsprechenden Kompetenzen ausgestatteten Geschäftsführer übertragen.
Filmhaus Die Verwaltung entspricht den vor längerer Zeit gemachten Aussagen von Oberbürgermeister Dr. Schuster .. Mit einer Mischung aus Spielfilm, Dokumentarfilm, Experimentierfilm sowie Medien- und Netzkunst hat sich das Filmhaus zu einem lebendigen Zentrum des kulturellen Lebens in Stuttgart entwickelt....
- Als Hauptmieter verbleibt das Kommunale Kino, das auch die Organisation des
Hauses übernimmt.
- Um den o.g. Aussagen gerecht zu werden, sind zur Vermietung für eine der oberen
Etagen z.B. die Film- und Medienfestival GmbH zu gewinnen.
- Eine Gastronomie, die die Aktivitäten der Mieter, wie Kommunales Kino, Wand 5,
Filmbüro Baden-Württemberg, ... unterstützt und deren Vorhaben begleitet, ist sicher
zu stellen.
- Voraussetzung ist aber auch, die Attraktivität des Hauses u.a. durch Umgestaltung von
Foyer und Treppenaufgänge zu verbessern.
Begründung:
Wir wollen ein Filmhaus Stuttgart, dass die Film- und Medienleute verdienen und der Landeshauptstadt gerecht wird, einen Treffpunkt für Kreative zur Kommunkation, einen Kulminationspunkt für Ideen. Zitat aus der Szene: In ein Filmhaus sollen die Leute gehen und Probleme lösen und nicht ständig damit zu tun haben.