Haushaltsantrag vom 11/19/2009
Nr. 684/2009

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2010/11 Antrag Nr. 30
Höhere Grundsteuer nur für einen Zweck: Sanierung

Zum Beginn der Haushaltsberatungen „Neue Investitionen“ scheint eine Präzisierung unseres Antrages „Sonderprogramm Solidarisch Sanieren. 5 Jahre Steuererhöhung“ (364/2009) notwendig.


1. Zusätzliche Grundsteuererhöhung nur für zusätzliche Investitionen in unsere Schulhäuser und Kinderbetreuungseinrichtungen

Eine weitere, über den Verwaltungsvorschlag hinausgehende, Grundsteuererhöhung wird von uns nur mitgetragen, um zusätzliche Sanierungen von Schulhäusern und Kinderbetreuungseinrichtungen im Umfang von 150 Mio. EUR finanzieren zu können. Eine zusätzliche Grundsteuererhöhung, die im allgemeinen Haushalt „verschwindet“, scheidet für uns aus.


2. Umfang des Programms

Die Höhe der aus unserem Antrag heraus zur Verfügung stehenden Investitionsmittel ergibt sich aus der Summe der Mittel, die der Stadt durch die weitere, über den Antrag der Verwaltung hinausgehende, Erhöhung der Grundsteuer für Zinsen und Tilgung zur Verfügung steht.
Die zusätzliche Erhöhung der Grundsteuer führt zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 13,7 Mio. EUR. Diese Mittel sind zweckgebunden für Zinsen und Tilgung zusätzlicher, für weitere Schulhaussanierungen aufzunehmender Kredite.
Infolgedessen ergibt sich die Höhe der zusätzlichen Investitionsmittel für werterhöhende Schulhaussanierungen aus der Summe der zusätzlichen Mittel, die für Zinsen und Tilgung aufgrund der von uns beantragten Grundsteuererhöhung zur Verfügung stehen.
Die Aufnahme zusätzlicher Kredite entspricht dem Haushaltsrecht, weil wir beantragen, diese ausschließlich für Schulhaussanierungen aufzunehmen, die pro Objekt eine Höhe erlangen, die werterhöhend ist, und weil wir die Zins- und Tilgungsbelastung im Ergebnishaushalt beantragen und durch unseren Antrag zur Grundsteuererhöhung vollständig gegen finanzieren.
Mit diesen jährlichen Mehreinnahmen ist ein Sonderprogramm im Umfang von 150 Mio. EUR für die Sanierung von Schulhäusern und Kinderbetreuungseinrichtungen finanzierbar.
Diese Mittel kommen der Sanierung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen zusätzlich zu den bereits im Haushaltsentwurf veranschlagten Mittel zugute.
Ohne ein solches Programm sind Grundsanierungen wie der Jahn-Realschule, der Schickhardt- oder der Cotta-Schule nicht zu realisieren.


3. Zins und Tilgung

Wir legen großen Wert darauf, dass die Investitionssumme für das Sonderprogramm deutlich schneller als üblich, in einem überschaubaren Zeitraum, getilgt wird.
Daher setzen wir bei den derzeit geltenden Bedingungen für Kommunalkredite (4,5 %) eine deutlich höhere anfängliche Tilgungsrate als die übliche (1 %) an, nämlich 5 %, die dann weiter steigt, je mehr die Kreditsumme bei gleichbleibender Tilgung in Höhe von 13,7 Mio. EUR sinkt.
Damit ist der Kredit für das Investitionsprogramm voraussichtlich in einem Zeitraum von 15 Jahren getilgt.


4. Werterhöhung sanieren

Für die von uns beantragte Erhöhung der Investitionen bei der Sanierung von Schulgebäuden und Kinderbetreuungseinrichtungen kommen im einzelnen nur Gebäudesanierungen in Betracht, deren Aufwand pro Gebäude so erheblich ist, dass er werterhöhend ist.

Herr EBM Föll hat zu Beginn der 1. Lesung darauf hingewiesen, dass nur Schulgebäudesanierungen, die auf das Objekt bezogen werterhöhend und nicht nur werterhaltend sind, als Investitionen betrachtet und durch zusätzliche Kreditaufnahme finanziert werden können. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Haushalt der Landeshauptstadt Stuttgart bis zum Haushaltsjahr 2009 unterschiedslos alle Schulgebäudesanierungen in der Summe als werterhöhende Investitionen ausgewiesen und nicht nach werterhaltenden und werterhöhenden Maßnahmen ausdifferenziert hat. Das mag mit dem Übergang zur kaufmännischen Buchführung begründet werden. Gerade diese betrachtet aber eben nicht jede Sanierungsmaßnahme an einem einzelnen Gebäude als werterhaltend, sondern unterscheidet durchaus auch bei Sanierung von Gebäuden zwischen Werterhaltung und Werterhöhung.
Die Grenze wird dort gezogen, wo eine Sanierungsmaßnahme einen erheblichen Anteil am Gesamtwert des Gebäudes überschreitet. Diese erhebliche Überschreitung haben die Finanzbehörden in der Vergangenheit bei einem Sanierungsaufwand des Gesamtgebäudewerts in Höhe von 15 % in drei Jahren angenommen. In letzter Zeit werden hierfür höhere Abgrenzungswerte herangezogen. Für den investierenden Kaufmann zieht diese Grenzlinie den wichtigen Unterschied zwischen 100 % steuerlicher Abschreibung im Jahr der Durchführung der Sanierung (Werterhalt), oder 2 % steuerlicher Abschreibung pro Jahr (Werterhöhung). Diese Logik gilt auch für die kaufmännische Buchführung bei der Stadt Stuttgart.


Die Verwaltung wird beauftragt,

eine Prioritätenliste bis zur 2. Lesung unseres Antrags vorzulegen, die mit dem Schulgebäude bzw. der Kinderbetreuungseinrichtung mit dem höchsten notwendigen Sanierungsaufwand beginnt und mit der Aufzählung nach Sanierungsaufwand pro Objekt fortfährt, betreffend Objekte, deren Sanierung durch den Haushaltsentwurf noch nicht finanziert sind.
Diese Liste wird in der sich daraus ergebenden Reihenfolge bei der Durchführung der Sanierungen 2010/2011 abgearbeitet, solange die von uns beantragte Aufstockung der Investitionsmittel für die Finanzierung ausreicht.


5. Behandlung

Muhterem Aras Werner Wölfle