Küstler Ulrike (DIE LINKE.PDS), DIE LINKE.PDS im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff
Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für Alg-II-Beziehende
Am 23.1.2006 habe ich den Antrag 11/2006 gestellt:
"Luft für Soziales " - höhere Leistungsbeteiligung des Bundes für Grundsicherung für Arbeitslose"
In der Antwort vom 29.3.2006 hat mir die Stadtverwaltung geantwortet, die Höhe des Bundesanteils für 2006 könne noch nicht mitgeteilt werden, weil die übergreifenden Ausgleichsregelungen auf Landesebene noch nicht getroffen worden seien und weil nicht bekannt sei, ob das Land wie bei der Weiterleitung des Wohngeldes gar einen weiteren Abzug vornimmt. Zu der Lage für 2007 wurde mitgeteilt, dass die gesetzliche Regelung noch ausstehe. Vorschläge zur Mittelverwendung könne die Verwaltung daher noch nicht machen.
Nun frage ich:
Kann die Verwaltung nun die Einnahmen der Stadt aus der Leistungsbeteiligung des Bundes für das Jahr 2006 nennen und wie hoch sind sie?
Welche Abzüge hat das Land wofür gemacht?
Hat die Verwaltung das Geld schon eingenommen und wo hat sie es verbucht?
Welche Vorschläge macht die Verwaltung für die Verwendung des Geldes 2006?
Kann die Verwaltung nun beziffern, welche Einnahmen aus der Leistungsbeteiligung des Bundes sie für das Jahr 2007 erwartet?
Welche Vorschläge macht die Verwaltung für die Verwendung des Geldes 2007?
Zur Erläuterung:
Im Haushaltsplan wurde mit diesen Bundesmitteln sozusagen nicht gerechnet, obwohl bei der Verabschiedung schon bekannt war, dass die Bundesregierung für 2006 wieder 29,1 Prozent zahlen wird. Wenn nun das Geld doch gezahlt wird, halte ich es für gerechtfertigt und sinnvoll, dass es im Sozialbereich (im weiteren Sinne) bleibt.
In den Haushaltsberatungen wurde in den Bereichen Bildung, Jugend, Soziales für zahlreiche Aufgaben die Mittel nicht bzw. nicht im notwendigen Umfang zur Verfügung gestellt. Die Begründung war immer: die Zuführungsrate! Dafür wird die Leistungsbeteiligung des Bundes nicht gebraucht, da die Steuereinnahmen im Jahr 2005 schon sehr viel höher waren und auch 2006 höher sein werden als im Haushalt geplant und so die Zuführung gesichert werden kann.
Bei den Millionenbeträgen der Leistungsbeteiligung des Bundes für die Unterkunftskosten der Langzeitarbeitslosen muss der Gemeinderat über die Verwendung entscheiden!