Antrag vom 10/15/2004
Nr. 301/2004

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Stiftung Theaterhaus

Seit Wochen wird über die Frage debattiert, ob es eine richtige Entscheidung des Gemeinderats war, den Vorstand und den Stiftungsrat der Stifung Theaterhaus dazu zu bewegen, einen Beschluss zur Auflösung der Stiftung zu fassen.

Die Gründe dafür waren aus der 2002 vorhandenen Sicht nachvollziehbar, wenngleich auch damals im Gemeinderat schon erhebliche Bedenken geäußert wurden (siehe dazu der gemeinsame Antrag Nr. 70/2002 von SPD, FW und FDP) .

Inzwischen hat sich gezeigt, dass Befürchtungen, beim Bau des Theaterhauses seien öffentliche Gelder gefährdet, nicht begründet waren und sind. Im Gegenteil: Es ist unbestreitbar, dass Stuttgart für das eingesetzte Geld, ein - im Vergleich zu anderen Veranstaltungsstätten gleicher Art - finanziell sehr günstiges Theater erhalten hat. Das als Vergleichsgröße herangezogene Tempodrom in Berlin hat für 5000 qm Nutzfläche Baukosten in der Höhe von 32, 5 Mio. € verusacht. Das ist pro qm vier mal soviel, wie beim Bau des Theaterhauses entstanden sind.

Hinzu kommt, dass der bisherige Erfolg des neuen Theaterhauses viel größer ist, als dies selbst Optimisten erwartet haben. Der finanzielle Zuschuss pro verkaufter Theaterkarte hat sich deshalb im Vergleich zum alten Theaterhaus in Wangen um ca. 3,00 € von 8,00 € auf 5,00 € verringert.

Der Gemeinderat sollte deshalb die entstandene Situation nochmals neu bewerten und Vor- und Nachteile der Auflösung der Stiftung vorurteilsfrei beurteilen.

Aus unserer Sicht liegen die Vorteile einer Stiftung für die Zukunft des Theaterhauses auf der Hand:
  1. Nur eine Stiftung ist in der Lage, zusätzliche Mittel, die für eine langfristige wirtschaftliche Absicherung der Arbeit des Theaterhauses nötig sind, einzuwerben. Dies gilt umsomehr, als nicht davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit erheblich mehr städtische Fördermittel zur Abdeckung steigender Kosten der Einrichtung zur Verfügung stehen.
  2. Vom Intendanten des Theaterhauses wird richtigerweise darauf hingewiesen, dass die kulturpolitische Unabhängigkeit und die betriebliche Selbständigkeit des Theaterhauses in der Rechtsform der Stiftung besser zu gewährleisten ist als im Rahmen eines "Betriebs gewerblicher Art" der Stadt.
  3. Es ist auch unter grundsätzlichen Aspekten unglaubwürdig, sich für die Beteiligung privater Förderer der Kulturarbeit unserer Stadt auszusprechen und gleichzeitig sich an einem der wenigen Punkte, an denen dies erfolgversprechend möglich ist, dagegen zu stellen.
Nun ist es zweifellos richtig, dass die Stiftungsmittel zu einem großen Teil aus öffentlichen Kassen stammen. Gleichzeitig ist es aber auch richtig, dass nur das Vorhandensein der Stiftung die erwähnt günstigen Baupreise ermöglicht hat.

Um einen gerechten Interessenausgleich zwischen städtischen Belangen und den Vorteilen einer Stiftung als Existenzgrundlage für die Zukunft zu ermöglichen, schlagen wir vor, möglichst schnell zwischen den Beteiligten in konstruktive Gespräche einzutreten.

Dabei stehen u.E. mehrere Alternativen als Diskussionsgrundlage zur Verfügung:

Alternative 1:

Rückgängig machen des Beschlusses der Stiftung, sich aufzulösen und Änderung der Stiftungsatzung in der Weise, dass die städtischen Belange besser berücksichtigt sind als seither.
Diese Lösung setzt allerdings voraus, dass Einvernehmen mit dem Land erzielt wird. Bei gutem Willen der Beteiligten müsste dies möglich sein.


Alternative 2:

Gründung einer neuen Stiftung. Dabei könnte auf den ursprünglichen Vorschlag von SPD, FW, FDP (angepasste Variante 3 des Antrags 70/2002) zurückgegriffen werden.
Der Vorschlag ging/geht davon aus, dass die Stiftung Theaterhaus im ursprünglich vorgesehenen Umfang mit Kapital ausgestattet wird. Dieses Stiftungskapital wird zu einer Beteiligung an einer neu zu gründenden Betriebsgesellschaft genutzt. Die wegen der Kostenerhöhung zusätzlich von Stadt und Land aufgebrachten Finanzbeträge werden als unmittelbare Beteiligung der Stadt in die neue Betriebsgesellschaft eingebracht. Der Stiftungszweck sollte zusätzlich ermöglichen, dass die neue Stiftung auch künstlerische Projekte des Theaterhausvereins finanzieren kann.

Alternative 1 und 2 könnten um Altenative 3 ergänzt werden:

Falls die Wirtschaft bereit ist, sich mit einem sichtbaren Betrag an der Stiftung zu beteiligen, könnten auch Vertreter/innen der Wirtschaft in den Gremien der Stiftung vertreten sein.

Um schnell weiter zu kommen, beantragen wir deshalb:

Der Oberbürgermeister organisiert ein Gespräch, an dem neben der Verwaltungsspitze einerseits Vertreter/innen der Fraktionen des Gemeinderats sowie ggfls. Vertreter der Wirtschaft (repräsentiert durch das Forum Region Stuttgart) und andererseits maßgebliche Vertreter/innen des Theaterhausvereins beteiligt werden. Ziel sollte sein, eine Übereinkunft zur weiteren Vorgehensweise zu treffen.



Manfred Kanzleiter Annette Sawade Monika Wüst
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzende