Anfrage
vom
03/18/2002
Nr.
102/2002
Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff
Statistische Ermittlung der Einwohnerzahl in Stuttgart
Die Ermittlung der Einwohnerzahl in Stuttgart durch das Statistische Landesamt und der Stadt Stuttgart ist aus unserer Sicht nicht unbedingt als transparent zu bezeichnen.
Nachdem das Land eine amtliche Einwohnerstatistik erstellt, die für Landeszuweisungen und Umlagen ausschlaggebend ist, agiert das Statistische Amt der Landeshauptstadt Stuttgart auf eigenen und teilweise abweichenden Zahlengrundlagen.
Wir fragen an:
Wodurch unterscheiden sich die Erhebungen des Landes von denen der Stadt Stuttgart und wie sind diese Unterschiede begründet?
Warum gab es bei Erhebungen des Stuttgarter Statistischen Amtes innerhalb kurzer Zeit erhebliche Veränderungen?
Wie ist die Frage der Zweitwohnsitze a) mit Hauptwohnsitz innerhalb Stuttgarts und b) mit Hauptwohnsitz außerhalb Stuttgarts statistisch geregelt?
Welchen statistischen Einwohnercharakter haben Personen mit doppeltem bzw. wechselndem Wohnsitz wie z.B. Studenten, Wochenendpendler, Asylbewerber und Flüchtlinge?
Wie verfahren andere Statistische Ämter der Gemeinden in dieser Sache?
Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher