I. Förderung und Ausbau der sozialpsychatrischen Dienste
Erhöhung des Mittelansatzes für das Gemeindepsychiatrische Zentrum Süd/Mitte/Nord
(lt. GRDrs 332/07 und 379/07) zusätzlich p.A. 20.000 €
Für den Mittelmehrbedarf aller Dienste verweisen wir auf unseren Antrag "Deckelung bei Freien Trägern aufheben"
Investive Maßnahmen:
Umzug und Umbau des Gemeindepsychiatrischen Zentrums Süd/Mitte/Nord
lt. GRDrs. 332/07 einmalig 300.000 €
Erwerb Züricher Str. 16 für Wohnheimplätze (GRDrs 331/2007 und 709/2007),
einmalig 192.000 €
Begründung: Mit der Gründung der Sozialpsychiatrischen Dienste hat vor 20 Jahren die Stadt Stuttgart ein mutigen und inzwischen völlig unumstrittenen Dienst gestartet. Er leistet als Gemeindepsychiatrischer Verbund hervorragende Dienste und darf in seiner Funktion keinesfalls geschwächt werden.
II. Krankenhaussozialdienst
Die Streichung von jährlich 350.000 € im Budget des Sozialamtes für die Bezuschussung des Krankenhaussozialdienstes am Klinikum wird zurück genommen.
Der Zuschuss wird auch 2008 und weiter bis zur einer Kostenanerkennung in den DRGs an das Klinikum gewährt.
Begründung: Ausgelöst durch unseren Antrag 129/2007 haben sich die Ausschüsse des Gemeinderats bereits im ersten Halbjahr 2007 intensiv mit der Situation des Krankenhaussozialdienstes beschäftigt. Mit Beschluss zur GRDrs 869/2007 wurde dieser Dienst vom vorher jahrzehntelang zuständigen Sozialdienst an das Klinikum - gegen die Stimmen der SPD - verlagert. Die damals geäußerten Hoffnungen auf stärkere Finanzierung in den DRG's haben sich allerdings nicht erfüllt. Der vereinbarte Übergangszuschuss des Sozialamtes von 350.000 € p.A. läuft Ende 2007 aus. Die Gelder sind bereits aus dem Etat gestrichen.
Alle Beratungen zur GRDrs 386/2007 und die dazu ergänzend gelieferten Unterlagen machen aber deutlich, dass unter dem Druck der Gesundheitsreformen dieser Dienst notwendiger denn je ist. Wird der Dienst am Krankenhaus peu a peu ausgehungert, besteht die zwingende Notwendigkeit, an anderer Stelle mit Diensten - und damit Stellen - die Lücke zu schließen. Das dürfte jedoch kaum so effektiv und steuerbar sein wie am Ort des Bedarfes - dem Klinikum - direkt. Unversorgt kann nicht entlassen werden, zu lange Liegezeiten gehen bei bestehenden Fallpauschalen jedoch voll zu Lasten des Klinikums. Es ist deshalb mehr als sinnvoll, diesen Dienst weiter aufrecht zu erhalten und natürlich auch die Hoffnung auf angemessene Berücksichtigung innerhalb der DRGs.
Ob das Budget weiterhin dem Sozialamt oder eventuell dem Klinikum direkt zuzuordnen ist, muss aus Darstellungsgründen jedoch sorgfältig geprüft werden. Aus unserer Sicht wäre die weitere Zuordnung zum Sozialamt als Baustein der kommunalen Daseinsfürsorge jedoch sehr sinnvoll.
III. Fortführung von STOP (GRDrs. 509/2007) dauerhaft sichern - Frauenhäuser und Beratungsstellen unterstützen
2008 2009
STOP
Täterberatung 47.312 € 47.312 €
Hilfen für Kinder 43.159 € 43.159 €
Aufstockung der Stellen für Hausorganisation (25 % Aufst) 13.000 € 13.000 €
Finanzierung einer 50% Stelle für die Beratungsarbeit von FIZ 25.000 € 25.000 €
Finanzierung einer 50% Stelle und Mietzuschuss für BiF 34.500 € 34.500 €
Begründung: 1. Um dauerhaft häusliche Gewalt zu verhindern und abzubauen und einen Weg aus der Gewaltspirale heraus zu finden, ist eine Beratung der Täter/innen unerlässlich. In vielen Fällen von häuslicher Gewalt sind Kinder betroffen. Sie bedürfen besonderer Betreuung 2. Die in den beiden Stuttgarter Frauenhäusern seit 2001 eingerichteten 25%-Stellen für Hausorganisation reichen aber in ihrem Umfang nicht aus. 3. Durch den Wegfall von Projektgeldern müsste das FIZ seine Arbeit erheblich einschränken, wenn diese nicht zu einem gewissen Teil aufgefangen werden. 4.In Fällen häuslicher Gewalt muss die Beratung der Betroffenen rasch erfolgen. Um lange Wartelisten abzubauen, benötigt das BIF personelle Verstärkung.
IV. Projekt Straßensozialarbeit in Bad Cannstatt - Hotelbetreuung Burgenlandstuben
Für das Projekt "Straßensozialarbeit" /
Betreuung Sozialhotels im Bereich der
sozialpsychiatrischen Hilfen durch Etaterhöhung
beim Gesundheitsamt 2008 2009
36.423 € 48.563€
(9 Monate) (12 Monate).
im Bereich der Wohnungslosenhilfe durch Etaterhöhung
beim Sozialamt 2008 2009
65.515 € 65.515€
Der zunächst befristete Förderzeitraum wird auch dazu genutzt, das Projekt in seiner Wirkung vertieft zu evaluieren und eine stadtweite Situations- und Bedarfsanalyse zu erstellen.
Im ersten Quartal 2009 legt die Fachverwaltung die stadtweiten Erkenntnisse zusammen mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen vor.
Begründung: Das bisher u.a. aus Mitteln der "Aktion Mensch" finanzierte Projekt wird vor Ort und in Fachkreisen uneingeschränkt positiv bewertet. Mit dem ortsbezogenen Ansatz werden neue erfolgreiche Wege gegangen und die damit verbundene niedrigschwellige Zugänglichkeit in helfende Systeme für besondere Bedarfsgruppen gestärkt . Wir sind der Ansicht, dass dieser Arbeitsansatz weiterhin vor Ort dringend notwendig ist. Die weitere Förderzeit sollte zudem systematisch genutzt werden, um zu klären, wo der Gesamtbedarf Stuttgarts für diesen Bereich liegt und wie in der Sozialarbeit ggf. weiter auf ortsbezogene Ansätze umgestellt werden kann.
V. Flüchtlingsbetreuung
Sofern die Verwaltung in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 5.11.2007 keine andere Lösung (individuelle Übernahme durch Ermächtigung des Gemeinderates) vorlegt, werden für die Betreuung traumatisierter Flüchtlinge Mittel im Haushalt 2008/2009 eingestellt jährlich 28.000 €
Begründung: Trotz sinkender Flüchtlingszahlen ist die Zahl der kranken Flüchtlinge in Stuttgarter Unterkünften stark angestiegen. Ein erheblicher Teil von ihnen sind stark traumatisiert und leiden anhaltend an den Folgen von schrecklichen Ereignissen wieTerror, Mord an Angehörigen oder Vergewaltigung. Diese Menschen, die bereits seit vielen Jahren bei uns leben und dies auch weiterhin tun werden, brauchen eine qualifizierte Hilfe. In Stuttgart leisten - unterstützt von Ehrenamtlichen - mehrere Organisationen (refugio, Trauma-Ambulanz, PBV, EMDW) diese Arbeit, deren Finanzierung infolge der gelten gesetzlichen Regelungen erschwert ist. Die Budgets reichen nicht aus. Diese aus humanitären Gründen wichtige Arbeit soll deshalb für die beiden nächsten Jahre seitens der Stadt unterstützt werden (GRDrs. 814/2007).
"Zweite Chance Heimat", ein Projekt der AGDW hat sich in den letzten Jahren bewährt und sollte deshalb für weitere zwei Jahre fortgeführt werden. Dafür sind, wie in der GRDrs. 335/2007, dem 25. Flüchtlingsbericht, dargestellt, jährlich 25.000 € zur Kofinanzierung der der Personal- und Sachkosten der AGDW sowie 15.000 € zur Sicherung der medizinischen Versorgung und Reintegration der Flüchtlinge erforderlich.
VI. Arbeitskreis Leben Stuttgart e.V. und Notfallseelsorge
Die finanzielle Förderung des Vereins
Arbeitskreis Leben Stuttgart (AKL) wird ab 2008 um jährlich 40.000 €
erhöht, entsprechend auch das Budgets des Gesundheitsamtes im Bereich sozialpsychiatrische Hilfen ( Finanzposition 1.5000.7000.000)
Die Fördermodalitäten werden entsprechend dem Vorschlag des Fachamtes auf eine Zuwendungsvereinbarung umgestellt.
Begründung: Der Verein AKL leistet seit 1985 eine unverzichtbare und erfolgreiche Arbeit im Bereich der Suizidprophylaxe und Angehörigenarbeit, die allseits als höchst effizient bewertet wird. Die in der GRDrs. 306/2007 vorgelegten Zahlen machen deutlich, dass die gute Arbeit nur fortgesetzt werden kann, wenn die Finanzierung künftig auf verlässlichen Füßen steht.
Die Stadt beteiligt sich ab dem Jahr 2008 an der Leitstelle der
Notfallseelsorge mit jährlich 20.000 €.
Der Etat ist dafür entsprechend aufzustocken.
Begründung: Die von jeglicher Konfessionszugehörigkeit unabhängíge Notfallseelsorge kann in vollem Umfang nur aufrecht erhalten werden, wenn sich die Stadt daran beteiligt. Herr OB Dr. Schuster hat offenbar eine Zusage in diesem Umfang bereits gegeben. Mit dem Zusatz, dass hierüber der Gemeinderat noch in den Haushaltsberatungen zu entscheiden habe. Wir halten diese Kofinanzierung für notwendig und angemessen.
VII. Weiterer Ausbau der Hospizarbeit
Für die Sicherung und den notwendigen weiteren Ausbau der Sitzwachengruppen wird das Budget des Sozialamtes um
jährlich 35.000 €
erhöht.
Begründung: Sitzwachengruppen leisten einen wichtigen Beitrag zum Ausbau von Palliative Care in den Pflegeheimen und der eigenen Häuslichkeit.
VIII. 8 Stellen für die Psychiatrie
Die Mittel für acht Stellen (350.000 €/Jahr ) in der Psychiatrie werden befristet bis zur Realisierung des Neubaus für die Psychiatrie aus städtischen Finanzmitteln bereitgestellt.
Begründung: Im Rahmen der letzten Sitzungen des Krankenhausausschusses und des Verwaltungsaussschusses wurde der Bedarf an acht zusätzlichen Personalstellen für die Psychiatrie von allen Fraktionen einstimmig anerkannt. Lediglich die Art der Finanzierung war umstritten. Wir sind der Meinung, dass die Mittel für diese Stellen nicht vom Klinikum sondern durch die Stadt zur Verfügung zu stellen sind.
IX. Zentrale Schuldnerberatung Wartezeiten abbauen - Effizienz steigern
Die Verwaltung legt bis zur 1. Lesung dar, welche zusätzlichen Mittel notwendig sind, um die Wartezeit von Hilfesuchenden abzubauen und die Effizienz zu steigern.
Begründung: Nach unseren Recherchen stellt sich die Situation wie folgt dar: Eine 100 %ige Leitungskraft ist erforderlich, um den Personaleinsatz von 14 Beratungsfachkräften sowie zusätzlichen Sachbearbeitern und ehrenamtlichen Kräften zu deren Unterstützung zu steuern.
Mit dem Einsatz zusätzlicher Sachbearbeiter, die für die Beratungskräfte qualifizierte Assistenzdienste erbringen, kann die Leistung der Beratungskräfte um 25% gesteigert werden.
(1 Sachbearbeiter unterstützt 4 Beratungsfachkräfte). Folgende Aufgaben können von Sachbearbeitern übernommen werden: Aktenanlage, Dateneingabe, Erfassen und Vorprüfen der Forderungen, Forderungsaufstellungen, Anforderung von Titeln nach einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung, Beantragung von Verbraucherinsolvenzverfahren.