Antrag vom 11/20/2008
Nr. 454/2008

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Anträge zu den neuen Sportförderrichtlinien

Die Freien Wähler begrüßen die Überarbeitung der Sportförderrichtlinien der Stadt Stuttgart aus dem Jahr 2004. Viele Fragen und Änderungen wurden im Vorfeld mit Vereinsvertretern und dem Stuttgarter Sportkreis bereits diskutiert.

Bei allem Wohlwollen für die Grundidee nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip zu fördern, sondern insbesondere vereins- und generationenübergreifende Projekte und innovative Ideen zu unterstützen, sind noch einige Punkte zu klären.

Wir beantragen:

Zu C.1.2. - Grundsätze zur Vermietung
Dem Verein ist zu gestatten, seine Sportvereinsanlagen zu angemessenen Konditionen und in untergeordneten Zeitfenstern auch an Firmen u. ä. zu vermieten.

Zu C. 2. 1. 5. - Mindestbeiträge
Einige Vereine können den Sprung auf die gewünschten 96,00 Euro Beitrag im Jahr pro Vollmitglied aus unterschiedlichsten Gründen nicht erbringen. Dies sind z. B. Schachvereine, Wandervereine, Skivereine u. a.

Die Verwaltung wird gebeten, eine Aufstellung dieser besonders betroffenen Vereine zu machen und Formulierungen für Ausnahmeregelungen zu unterbreiten, z. B.
- Bausteine werden umgelegt und mitgerechnet....
- Wenn die Sportart überwiegend nicht in Stuttgart ausgeübt werden kann....
- Wenn kein großer räumlicher und technischer Aufwand zur Ausübung
der Sportart erforderlich ist...


Des weiteren beantragen wir, die Übergangsregelung auf 4 statt 3 Jahre (oftmals identisch mit 2 Amtsperioden des Vorstandes) auszudehnen.

Zu C. 2. 3. 2. - Zuschüsse zur Unterhaltung von Sportanlagen
Wir beantragen die Erhöhung der Platzpflegezuschüsse für Tennisplätze (Kunstrasen, Sand, Granulat) von 100,00 Euro auf 200,00 Euro, nicht wie vorgesehen nur 150,00 Euro pro Platz.

Die Materialkosten sind immens gestiegen, ebenso die Personalkosten, die deshalb sehr hoch sind, weil beim Einbringen viel Handarbeit anfällt.




Zu C. 2. 3. 8. 1.
Die Ausdehnung des sogenannten "Kindergeldes" auf Jugendliche bis 26 Jahre sollte an Bedingungen geknüpft werden, denn es ist fraglich, ob kleinere Vereine mit diesem Geld wirklich neue Konzepte für diese spezielle Altersgruppe entwickeln können, oder ob das Geld nicht irgendwo im Vereinsetat verschwindet.

Zumindest für eine Probezeit von 2 Jahren sollten Verwendungsnachweise verlangt werden, aus denen hervorgeht, dass mit diesem Zuschuss wirklich Sinnvolles unternommen wird, um diese Altersgruppe an den Verein zu binden.








Jürgen Zeeb Konrad Zaiß Joachim Fahrion
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvors.








Robert Kauderer Stefan Palmer Christoph Gulde



,