Antrag vom 09/08/2003
Nr. 240/2003

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Restriktives Vorgehen beim Endlosproblem Farbschmierereien

Der Bundesgesetzgeber beabsichtigt, das Strafrecht beim Tatbestand der Farbschmie- rerei (Graffiti) an öffentlichem und privatem Eigentum zu verschärfen. Wir halten das für den richtigen Weg, da durch Farbschmierereien nicht nur das Straßenbild verschandelt wird, sondern hoher Sachschaden entsteht, der zunehmend den Einsatz kostenintensiven Überwachungspersonals erforderlich macht.
Wir halten hierzu den aktuellen Antrag Nr. 226/2003 der CDU für unzulänglich. Ziel der Bemühungen sollen zum einen repressive Maßnahmen gegen die Straftäter sein und zum andern Maßnahmen, die die Beseitigung vereinfachen und beschleunigen.
Maßnahmen im Bereich Prävention sind nach allen Erfahrungen nicht erfolgversprechend und nicht verhältnismäßig, außerdem stellen wir vor allem illegale Graffiti - anders als die CDU - als Ausdrucksmittel moderner Kunst insgesamt strikt in Abrede.
Es stellt sich auch die Frage, ob die Stadt hier nicht durch die Ausweisung legaler Sprüh- flächen bisher in Wirklichkeit die illegale Verbreitung dieser "Kunstform" ungewollt fördert.
Wir glauben, daß uns die Entwicklungen hier recht geben und beantragen:
  1. Die Stadt verfährt bei der Ausweisung legaler Sprühflächen einen restriktiven Kurs, bei einem anhaltend hohen Niveau illegaler Farbschmierereien ist zu prüfen, legale Sprühflächen zukünftig nicht mehr auszuweisen
  2. Die Stadt wirkt in erster Linie auf die Unterbindung der Straftaten durch verstärkte Kon- trolle sowie durch die Verfolgung und Haftbarmachung der Straftäter hin, sowohl mit eigenem Personal als auch in der Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Bundesgrenz- schutz und anderer Sicherheitsdienststellen z.B. bei der Bahn oder bei Privatfirmen
  3. In der Hauptzeit der Straftaten zwischen 01.00 Uhr und 05.00 ist zu prüfen, inwieweit die Stadt den Einsatz privater Wachdienste über einen längeren Zeitraum und an bestimmten gefährdeten Stellen zur Täterermittlung und zur Abschreckung vornimmt
  4. Für die privaten Opfer der Sachbeschädiger stellt die Stadt nach dem Beispiel der Stadt Frankfurt am Main einen pauschalen Mitteltopf zur Verfügung, aus dem sich die Betroffenen nach einem einfachen Prüfverfahren so lange schnell und unbürokratisch bedienen können, bis die Mittel verbraucht sind



Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher