Anfrage vom 09/18/2001
Nr. 403/2001

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Schutz der Krailenshalde

Der Erhalt und Schutz der Krailenshalde ist nicht nur uns, sondern auch vielen Bürgern ein wichtiges Anliegen.
Deshalb ist es erforderlich, daß die Stadt in diesem wertvollen und sensiblen Bereich alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzt und Maßnahmen ergreift, damit dieser Bereich geschützt und in seiner Natürlichkeit erhalten bleibt.
Nach unseren Informationen vernachlässigt die Stadtverwaltung leider seit Jahren ihre Schutz- und Ordnungsfunktionen und läßt Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften stillschweigend zu. Wir verweisen hier beispielhaft auf den Fall des Käppeleshau in Uhlbach, bei dem die Stadt über Jahre eine Fehlentwicklung geduldet hat, die nun sogar vor allem aus rechtlichen Gründen durch eine Ausweisung als Gartenhausgebiet sanktioniert werden mußte. Daß dieses Gartenhausgebiet direkt am besonders schützenswerten Waldrand liegt, kann man aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes nur als völlig absurd bezeichnen. Ähnliches gilt auch für die benachbarte sogenannte Villa Münchinger, bei der die Stadt ähnliche Fehlentwicklungen zum erheblichen Nachteil des Landschaftsschutzes ebenfalls nicht verhindern konnte.
Eine solche Fehlentwicklung , die sich anzudeuten droht, darf sich in der Krailenshalde unter keinen Umständen wiederholen.

Wir fragen an:
  1. Welchen umweltrechtlichen Status hat die Krailenshalde, gibt es Sondervorschriften und wie viele eigene Grundstücke besitzt die Stadt in diesem Bereich?
  2. Wie geht die Stadt gegen sogenannte Schwarzbauten, Zweckentfremdungen sowie sonstigen Regelverstößen dort vor, welche Situation und welche Ergebnisse sind festzuhalten?
  3. Wie sieht die Stadt selbst die Zukunft der Krailenshalde und wie verfährt und kontrolliert sie bei den eigenen Grundstücken auf deren naturnahe und rechtmäßige Nutzung ?





Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher