Der für die Landeshauptstadt Stuttgart ab dem Jahr 2005 gesetzlich vorgeschriebene Luftreinhalteplan sollte nach Aussage des Umweltbürgermeisters im Frühjahr dem Gemeinderat vorgestellt werden. Dies ist nicht geschehen. Die Verabschiedung durch den Gemeinderat nach einer Bürgerbeteiligung war für Oktober vorgesehen. In mehreren Berichten der Tagespresse wird dieser Zeitplan numehr in Frage gestellt und eine Ankündigung des neuen Umweltministers zitiert, wonach in Baden-Württemberg flächendeckend Luftreinhaltepläne erstellt werden sollen. Während wir gespannt abwarten, fragen wir uns, ob diese Entwicklung nicht wieder eine Verzögerung beinhaltet und
beantragen:
Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Umwelt und Technik noch im September über
das Ergebnis des Verkehrsgutachtens,
die neuesten Schadstoffmessungen,
den Stand des Verfahrens und
die möglichen rechtlichen Folgen, wenn der gesetzlich vorgegebene Termin nicht eingehalten wird.
Das Land möge dem Ausschuss berichten,
wo im Stadtgebiet Stuttgart die Grenzwerte für Stickoxid und Feinstaub überschritten worden sind,
ob die gesetzlich vorgeschriebenen Aktions- und Luftreinhaltepläne fristgerecht fertiggestellt werden und
wie das Land die Gesundheit der Stuttgarter Bevölkerung schützen will, wenn es in einer Bundesratsinitiative die Auffassung vertritt, dass die Grenzwerte selbst mit besten Technologien nicht eingehalten werden können.