Anfrage vom 04/04/2005
Nr. 124/2005

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Hartz IV - Verwaltungspraxis bei der Frage der Arbeitsfähigkeit von Sozialhilfeempfängern

Bei der Umsetzung der Hartz IV Gesetze werden bisherige Sozialhilfeempfänger zu Arbeitslosengeld II Empfängern, sofern eine mindestens 3stündige Arbeitsfähigkeit pro Tag festgestellt wird.
Es liegt daher im Interesse der Kommunen, daß möglichst viele Sozialhilfeempfänger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dies ist auch im Interesse der Betroffenen, die so in den Genuß der Fördermaßnahmen der Arbeitsverwaltung gelangen.

Nach den vorliegenden Zahlen ist der Anteil arbeitsfähiger Sozialhilfeempfänger in Stuttgart mit 83,3 % als relativ gering anzusehen. Andere Städte haben einen weit größeren Anteil, Heidelberg sogar 98 %.
Wir sind der Ansicht, daß die Stadtverwaltung bei der Feststellung der Arbeitsfähigkeit den Ermessensspielraum offenbar nicht voll ausschöpft.

Wir fragen an:
  1. Welche verwaltungsinternen Bearbeitungsrichtlinien wurden erlassen?
  2. Warum ist der Anteil arbeitsfähiger Sozialhilfeempfänger in Stuttgart auffallend gering?
  3. Gibt es noch andere Prüfkriterien als die in Stuttgart angewendeten Kriterien des Rentenversicherungsrechts?
  4. Wie hoch ist der Ausländeranteil an den arbeitsunfähigen Sozialhilfeempfängern?




Dieter Lieberwirth Dr. Rolf Schlierer
Gruppensprecher