Antrag vom 11/27/2000
Nr. 716/2000

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, F.D.P./DVP-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Hilfeplanung in der Sozialhilfe (GRDrs 809/2000)
- Änderungsantrag -

Mit der GRDs 311/1999 hat der Gemeinderat im Grundsatz die Einführung der Hilfeplanung in der Sozialhilfe befürwortet. Strittig war die Frage, ob das Hilfeplanverfahren in der 1. Stufe gleich stadtweit oder im Rahmen eines Pilotversuches in ausgewählten Stadtbezirken eingeführt werden soll. Wir begrüssen die geänderte Absicht der Verwaltung, die Umsetzung nunmehr in vier Pilotbezirken vorzunehmen.

Allerdings vermissen wir im Beschlussantrag der GRDs 809/2000 eine klare Definition der Zielgruppen sowie der Erfolgskriterien, nach denen am Ende der 1. Stufe eine Bewertung der Ergebnisse vorgenommen werden soll.

Die beantragten 14,5 Stellen für die vier Pilotbezirke, in denen ein Drittel der Stuttgarter Bürgerschaft lebt, erscheinen in Relation zu den für die stadtweite Einführung ursprünglich berechneten 21 Stellen reichlich. Vor allem aber fehlt die Anrechnung der 5,5 Stellen mit kw-Vermerk Ende 1999, die bereits im Hinblick auf das Hilfeplanverfahren im Rahmen der Stellenbemessung für die Sozialhilfedienststellen verlängert wurden (GRDs 586/1999).

Für unabdingbar halten wir eine exakte Fallzahldokumentation, während uns die wissenschaftliche Begleitung nicht erforderlich erscheint.

Wir beantragen deshalb folgende Änderungen des Beschlussantrages:

Ziffer 1:
Von dem Bericht über die Ziele, den Stand des Konzeptes und die Neuorientierung der Einführung von Hilfeplanung wird zustimmend Kenntnis genommen. Die Verwaltung sichert zu, vor Beginn der 1. Stufe die Zielgruppen zu definieren und Erfolgskriterien vorzulegen,
nach denen die Ergebnisse der 1. Stufe bewertet werden sollen.

Ziffer 3:
Den für die 1. Stufe bereitzustellenden Personalressourcen für die Sozialhilfesachbearbeitung, den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) und die
Projektkoordination wird zugestimmt.

In der 1. Stufe werden im Vorgriff auf den Stellenplan 2002/2003, befristet für zwei Jahre, unter Anrechnung der 5,5 Stellen mit kw-Vermerk,
zur sofortigen Besetzung
für die Sozialhilfe 9 Stellen
für den ASD 5 Stellen und
für die Projektkoordination 0,5 Stellen
also insgesamt 9,0 Stellen (14,5 - 5,5 ) geschaffen.

Außerdem beantragen wir

die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für die Schuldnerberatung, die wichtiger Bestandteil des Hilfeplanverfahrens ist und bei der derzeit erhebliche Wartezeiten bestehen.

Ziffer 5:
Eine exakte Fallzahldokumentation wird noch vor Einführung der 1. Stufe der Hilfeplanung entwickelt und den Gremien vorgestellt.



Michael Föll Dr. Ilse Unold
Fraktionsvorsitzender CDU CDU




Robert Kauderer Dr. Gisela Dahl
Freie Wähler F.D.P/DVP