Antrag und Anfrage vom 01/28/2002
Nr. 15/2002

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Kein Schächten in Stuttgart

Wie selten zuvor in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Urteil auf ein derart kritisches und ablehnendes öffentliches Echo gestoßen wie das Urteil zur Zulässig- keit des sogenannten Schächtens (Anlage). Dies gilt vor allem hinsichtlich des Tierschutzes und des würdevollen Umgangs mit der lebenden Kreatur, aber auch für Fragen im Zusammenhang mit der Integration und Akzeptanz fremder Kulturen und Religionen.
Hier in Stuttgart mit seinem hohen muslimischen Ausländeranteil halten wir es für dringend geboten, das Schächten im Interesse der öffentlichen Akzeptanz und Unterstützung der städtischen Integrationsbemühungen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhin- dern bzw. massiv zu erschweren.

Die Erlaubnis zum Schächten ist aus unserer Sicht das offenkundige Scheitern des Bündnisses für Integration. Dort wird festgeschrieben, daß Integration
"ohne einen Konsens über gemeinsame Grundwerte"
nicht ausreicht und daß unter Integration, die
"aktive Herstellung einer gemeinsamen Verständigungsgrundlage"
zu verstehen ist.
Der vielzitierte
"interkulturelle Ansatz",
der auf
"Miteinander, Austausch, Begegnung und Dialog"
der Kulturen setzt wird hier ad absurdum geführt.

Nach derzeitiger Rechtslage ist für die Sondergenehmigung zum Schächten die zuständige Landesbehörde zuständig, während den Stadt- und Landkreisen die Kontrollaufgabe bei der "Ausführung" übertragen ist.
Im Rahmen dieser Regelung sehen wir die Möglichkeit für die Stadt zum Eingreifen.

Wir fragen an:
  1. Welche Erkentnisse liegen der Stadtverwaltung allgemein zum Thema Schächten in Stuttgart vor?
  2. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, daß das Schächten im Widerspruch zu den städtischen Integrationsbemühungen gemäß den Grundlagen des "Bündnisses für Integration" steht?



Wir beantragen:
  1. Die Stadt ergreift im Rahmen ihrer staatlichen Kontrollaufgaben alle erdenklichen Maßnahmen zur Vermeidung des Schächtens in Stuttgart
  2. Die Stadt wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeit auch bei anderen staatlichen Stellen z.B. beim zuständigen Ministerium für Ländlichen Raum auf eine äußerst restriktive Praxis bei eventuellen Sondergenehmigungen für das Schächten hin





Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher