Dringlichkeitsantrag vom 01/15/2001
Nr. 12/2001

Dringlichkeitsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Kein überregionales Islamzentrum in Heslach

In der Frage der Genehmigung des Bauantrages der Verbandes islamischer Kulturzentren (VIKZ) zur Erstellung eines Kultur- und Gebetszentrums auf dem Gelände der ehemaligen Firma Gann in Heslach stellen wir folgenden Dringlichkeitsantrag:

Antrag gem. § 25, Abs. 2-3 der Geschäftsordnung des Gemeinderats:

Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart entscheidet in seiner nächsten Sitzung am 18.01.2001 oder spätestens am 01.02.2001 über den geänderten Bauantrag des VIKZ zur Erstellung eines islamischen Kultur- und Gebetszentrums. Die hinreichend bekannte Begründung gegen den Bauantrag hat sich seit dem Erlaß einer Veränderungssperre nicht geändert. Es bleibt festzuhalten, daß die VIKZ einen geeigneteren Ausweichstandort in Stuttgart Nord abgelehnt hat.
Im Konfliktfall ist in dieser Angelegenheit unter Ausnutzung aller kommunalpolitischen und juristischen Instrumente eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.






Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher