Antrag vom 11/26/2009
Nr. 693/2009

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Darf der Nesenbachsammler für Stuttgart 21 verlegt werden?

Die Stadt Stuttgart hat eine Cross-Border-Leasing-Transaktion (CBL) über ihr vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) betriebenes Kanalnetz (Abwassersystem) mit einem amerikanischen Investor abgeschlossen.
Im Rahmen dieses Vertrages wurde offensichtlich vereinbart, dass während der Laufzeit dieses Vertrages keine technischen Änderungen am Kanalnetz durchgeführt werden dürfen.
Welche Folgen diese Regelung entwickeln kann, konnte in Mühlhausen gesehen werden, wo ein Brückenpfeiler auf einem freien und geeigneten Gelände einer verleasten Kläranlage gebaut werden sollte, aber eben aus dem vertraglich vereinbarten Veränderungsverbot nicht gebaut werden konnte.
Nach dem vorgestellten Zeitablauf der Bahn für das Projekt Stuttgart 21 soll als eine der vielen Maßnahmen der Nesenbachsammler verlegt werden. Voraussichtlich ab dem kommenden Jahr soll Stuttgarts größter Abwasserkanal zeitlich parallel zum Bau des Tiefbahnhofs verlegt werden, da er diesem im Weg ist.


Wir beantragen:

Die Verwaltung stellt schnellstmöglich, in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am Freitag, dem 27.11.2009, wegen den harten Vertragsauflagen der CBL-Transaktion notgedrungen im nicht-öffentlichen Teil, dar,

a) wie die geplante Verlegung des Nesenbachsammlers im Hinblick auf die CBL-Transaktion zu werten ist; und
b) welche Strafzahlungen aus einer Vertragsverletzung drohen.


Michael Kienzle Werner Wölfle