Anfrage vom 12/13/2004
Nr. 371/2004

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Rechtsfolgen für Schleuser und Eingeschleuste

In der Presse wurde am 13.11.2004 ausführlich von einer Schleuserbande berichtet, die im großen Stil bundesweit chinesische Staatsangehörige als Touristen, Studenten oder Gäste nach Deutschland verbrachte - auch mittels sogenannter Scheinehen. Im Rahmen der Ermittlungen wurde auch ein chinesischer Restaurantbesitzer als Kopf der Bande in Stuttgart festgenommen. Es stelt sich hierbei immer wieder die Frage, wie mit den straffällig gewordenen Schleusern und den eingeschleusten Personen nach Feststellung der Tat und rechtskräftiger Verurteilung verfahren wird.
Wir fragen an:
  1. Welche Gründe lagen definitiv vor, die eine Abschiebung des seit 1990 (!) in Deutschland lebenden abgelehnten Asylbewerbers verhinderte?
  2. Welchen Aufenthaltsstatus erhielt der Betreffende konkret?
  3. Wurden zwischen 1990 und 2004 Versuche unternommen, eine Rückführung in dessen Heimatland zu veranlassen?
  4. Unter welchen Voraussetzungen erhalten abgelehnte Asylbewerber und "geduldete" bzw. sonstige Personen mit einem vorläufigen Aufenthaltsstatus die Erlaubnis für ein Gastronomiegewerbe?
  5. Wie wird mit dem Restaurantbesitzer verfahren, sofern er rechtskräftig verurteilt wird? Wird er abgeschoben oder wird sein Aufenthaltsstatus verlängert?
  6. Wie wird mit den eingeschleusten Personen verfahren? Werden diese "begünstigten" Personen umgehend abgeschoben oder wird Ihnen evtl. durch Stellung von Asylanträgen ein aufenthaltsrechtlicher Status verliehen?
  7. Werden die im Rahmen der Ermittlungen festgestellten Scheinehen für nichtig erklärt und handelt es sich bei den Scheinehepartnern um Deutsche, Ausländer oder Deutsche ausländischer Herkunft?
  8. Liegen Erkenntnisse vor, ob auch in Stuttgart ansässige Vereine Einladungs- schreiben an chinesische Staatsangehörige verbreiten, wenn ja welche?
  9. Was unternimmt die Stadtverwaltung beim Bundesaußenministerium, um gegen die erleichterten Visa- und Einreisebestimmungen vorzugehen, die offenkundig bundesweit zu einem Einreisemißbrauch im großen Stil führen?




Dieter Lieberwirth, Gruppensprecher Dr. Rolf Schlierer