Anfrage vom 03/09/2009
Nr. 103/2009

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Alles Geld in die LBBW?

Der Stuttgarter Gemeinderat steht vor der schwierigsten und bedeutendsten Entscheidung der letzten Jahre. Soll die Stadt als Anteilseignerin ca. 1 Milliarde Euro frisches Geld zur Erhöhung der Eigenkapitalquote in die Landesbank stecken?
In dem Vortrag von Roland Berger Strategy Consultants und der Unterrichtung der Fraktionsvorsitzenden durch den Oberbürgermeister und den Finanzreferenten wurden Behauptungen aufgestellt, deren Plausibilität uns noch nicht schlüssig erscheint. Auch die Gemeinderatsdrucksache 49/2009 gibt nicht die Antworten.


Wir bitten daher, folgende Fragen zu beantworten:

1. Es wurde behauptet, dass eine Bank eine Kernkapitalsquote von acht Prozent aufweisen muss, um überhaupt Mittel des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) in Anspruch nehmen zu können? Wo steht das? Aus unserer Sicht würde das der Aufgabenstellung von SoFFin widersprechen.

2. Die LBBW will für „giftige“ Papiere im Umfang von 15 – 20 Milliarden Euro eine Immunisierung gegen Kursschwankungen erreichen. Über mögliche Garantien für diese Papiere sei die LBBW auch in Gesprächen mit dem Bundesrettungsschirm und hoffe auf bessere Konditionen.

Worauf beruht die Hoffnung, dass der Bund die SoFFin-Bestimmungen lockert und das Risiko für diese Wertpapiere abschirmt?
Warum soll der Bund in diesem Fall der LBBW entgegenkommen, wo doch andererseits im Falle der Rekapitalisierung alles getan wird, um einem Einfluss des SoFFin einen Riegel vorzuschieben?

3. Ändert sich die Bemessung der Kernkapitalquote durch eine solche Immunisierung? Wenn nein, warum werden diese giftigen Papiere nicht ausgelagert, um so eine höhere Kernkapitalquote zu erreichen, ohne dass frisches Steuerzahlergeld in die Bank fließen muss?

4. Als Argument, weswegen die Stadt Stuttgart derzeit nicht umhin könne, ihren Anteil an der LBBW ebenfalls zu erhöhen, wird angeführt, dass sie dadurch Kapital vernichten würde, weil in diesem Fall eine Neubewertung der Bank stattfinden müsste, die derzeit zwangsläufig einen ungünstigen Wert für die städtischen Anteile nach sich zöge.

Nach unseren Informationen ist eine Neubewertung der Anteile jedoch nirgends gesetzlich vorgeschrieben. Einigen sich die Anteilseigner Land, Sparkassen und Stadt, dann ist dies nicht erforderlich.

Nach welchen gesetzlichen Vorgaben müssen die städtischen Anteile an der LBBW – wie die Verwaltungsspitze behauptet – neu bewertet werden, wenn sich die Stadt Stuttgart an der Kapitalerhöhung nicht beteiligt?

5. Ist die Vermutung richtig, dass bei einer Inanspruchnahme von SoFFin eine Ausschütttung an die Eigner nicht mehr möglich ist?

Ist es richtig, dass die LBBW trotz Verluste in 2008 „stille Reserven“ aktivieren muss, um an die Anteilseigner ausschütten zu können, was die Bank letztlich aber schwächt?

Wäre es eine Alternative, auf eine hohe Verzinsung des Eigenkapitals zu verzichten, um so die Bank zu stärken, statt frisches Geld in die Bank zu pumpen, für das eine gemessen am Markt nicht erzielbare Verzinsung versprochen wird?


Werner Wölfle Muhterem Aras