Anfrage vom 05/16/2007
Nr. 233/2007

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Dr. Löffler Reinhard (CDU), Uhl Reinhold (CDU), Vetter Helga (CDU)
Betreff

Der Bau jeder Hundehütte wird besser gemanagt

… lautete der bissige Kommentar in den Stuttgarter Nachrichten und in der Tat droht dem Neubau der Kinder- und Frauenklinik nach der Entscheidung des OLG Karlsruhe ein finanzielles „schwarzes Loch“. Die für den Erdbau beauftragte Firma darf wegen gravierenden Verstößen gegen das europäische Vergaberecht nicht beauftragt werden und auch der zweitbeste Anbieter kommt nicht zum Zug, weil auch bei diesem vergaberechtliche Mängel vorliegen. Hinzu kommt, dass auch noch die Vergabe des Rohbaus gerichtlich überprüft wird. Der größte und mit 268 Millionen Euro teuerste Klinikneubau Deutschlands, der bis 2012 fertig gestellt werden sollte, wird sich verzögern und Mehrkosten werden unausweichlich sein.


Wir fragen:

1. Was waren die tragenden Gründe des OLG Karlsruhe und der Vergabekammer, die die rechtlichen und tatsächlichen Mängel des Vergabeverfahrens für den Erdbau der Kinder- und Frauenklinik gerügt haben?

2. Welche vergaberechtlichen Mängel werden beim Rohbau der Kinder- und Frauenklinik gerügt?

3. Mit welcher zeitlichen Verzögerung und mit welchen Mehrkosten ist zu rechnen?

4. Ist mit Schadensansprüchen von Unternehmen zu rechnen, die bei der Vergabe nicht berücksichtigt wurden und wie hoch sind die Forderungen?

5. Welche geplanten Synergien mit dem Neubau des Olgahospitals können nicht realisiert werden und entstehen dadurch weitere Mehrkosten und weitere zeitliche Verzögerungen?

6. Wird durch die Folgen des OLG Urteils die Realisierung des Gesamtklinikneubaus in Frage gestellt?

7. Ist die ausreichende Gesundheitsversorgung der Stuttgarter Bürger und Bürgerinnen durch diese zeitliche Verzögerung gefährdet?



8. Wie plant die Verwaltung künftig ein Projekt- und Risikomanagement für Großprojekte zu etablieren, damit im Vorfeld der Planung, Vergabe und später bei der Abwicklung und Ausführung Risiken in finanzieller, technischer, baulicher und zeitlicher Hinsicht verringert oder vermieden werden können?

9. Wie setzt die Verwaltung die kommunale Auftragsvergabe, wie in der Stellungnahme zum Antrag 119/2006 beschrieben, in der Praxis um?

10. Plant die Verwaltung künftig ein „Frühwarnsystem“, um bei Entscheidungen der Vergabekammer entsprechend gegenzusteuern?





Dr. Reinhard Löffler Reinhold Uhl Helga Vetter
Fraktionsvorsitzender