Wie geht es weiter mit dem Beirat für Gleichstellungsfragen - zur Vorlage 457/2004
In der Sondersitzung des Beirates für Gleichstellungsfragen wurde die Vorlage 457/2004 nach den Vorstellungen der Mitglieder ergänzt. Sie soll abschließend im Verwaltungsausschuss am 21.07.04 und im Gemeinderat am 22.07.04 beraten und verabschiedet werden. Allerdings blieben noch einige konkret gestellte Fragen offen, die während der angesprochenen Beratungen beantwortet werden sollten:
Wie sieht die Zeitschiene für die Personalvorschläge für die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger aus? Wir stellen uns das ähnlich wie beim Internationalen Ausschuss vor.
Wie sieht das BewerberInnenverfahren aus? (Ausschreibung, Vorschlagsrecht, etc.)
In der Vorlage wird unter Punkt 1 beschrieben, dass alle chancengleichheitsrelevanten Vorlagen zunächst dem Gleichstellungsbeirat vorzulegen sind. Was passiert, wenn der Gleichstellungsbeirat nicht einverstanden ist? Der Gleichstellungsbeirat ist weder ein beschließender Beirat noch hat er bisher ein Vetorecht. Wie soll die Beratung aller chancengleichheitsrelevanten Vorlagen erfolgen, wenn der Gleichstellungsbeirat nur vier- bis sechsmal im Jahr tagt?
Der Gleichstellungsbeirat wirkt sowohl nach innen in die Stadtverwaltung als nach außen für die Gesamtstadt. Wie wird bei der Besetzung des Gleichstellungsbeirates sicher gestellt, dass die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung ihre berechtigte Unterstützung finden?
Darüberhinaus wird der Antrag der sachkundigen Einwohnerinnen zu Rahmenbedingungen und Regularien in vollem Umfang berücksichtigt. Die darüberhinaus enthaltenen Forderungen zu den Inhalten und der Zusammenarbeit mit den gemeinderätlichen Mitgliedern sollten in einer Klausur des neuen Gleichstellungsbeirates nach seiner Neubesetzung diskutiert werden.