Aussetzung des Vollzugs der Umsetzung des Rauchverbots
Seit 1. August 2007 gilt in Baden-Württemberg das Nichtrauchergesetz. Nachdem nun ein Gericht in Rheinland-Pfalz entschied, das Rauchverbot in kleineren Kneipen aufzuheben, ist davon auszugehen, dass auch unser Landesgesetz in Frage gestellt wird. Zumal verschiedene Wirte bereits Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben.
Wir beantragen daher:
Die Überwachung des Vollzuges des strikten Rauchverbotes in Gaststätten mit einem Raum ist bis zur entgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen.
Den betroffenen Gaststätten sollen sich durch entsprechende Kennzeichnung erklären, ob sie eine Raucher- oder Nichtrauchergaststätte ist.