Anfrage vom 09/18/2001
Nr. 402/2001

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Fürsorge der Stadt gegenüber Mitarbeitern und Ehrenamtlichen - Rechtsstreitigkeiten

Die jüngsten Geschehnisse um einen Stadtrat, sowie unsere vielen eigenen Erfahrungen mit Mitarbeitern und Ehrenamtlichen, drängen in uns immer wieder die Frage auf, auf welcher Seite die Stadtverwaltung steht, wessen Interessen diese nach außen vertritt und wie sie mit eigenen Bediensteten und Ehrenamtlichen umgeht.

Wir weisen darauf hin, daß die Stadt eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten und Ehrenamtlichen hat, die nicht nur tarifrechtlich bzw. beamtenrechtlich festgelegt sind, sondern auch aus Anstandsgründen selbstverständlich sein sollten.
Wir möchten hier auch einmal nähere Auskünfte über die Anzahl und den Verlauf von Rechtsstreitigkeiten zwischen der Stadt und ihren Mitarbeitern.

Wir fragen an:
  1. Wie definiert die Stadtverwaltung ihre Fürsorgepflicht und ihr Verhältnis zu den Mitarbeitern und Ehrenamtlichen, welche Prioritäten setzt sie dabei, und in welcher Weise wirkt sie darauf hin?
  2. Wie viele Rechtsstreitigkeiten führte die Stadt in diesem und im letzten Jahr gegen Mitarbeiter, um welche Tatbestände handelte es sich dabei hauptsächlich, und mit welchem Ergebnis endeten diese?





Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher