Anfrage vom 07/03/2003
Nr. 165/2003

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Cross-Border-Leasing (CBL): Vertragsrisiken und gesetzliche Verwendung der Einnahmen

Die umstrittenen Cross-Border-Leasinggeschäfte sollen im Bereich der Stadtverwaltung
trotz vieler Bedenken ausgedehnt werden.
Nach den gesetzlichen Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes müssen die Erträge aus diesen Transaktionen direkt der verleasten Einrichtung zugute kommen, sofern sie gebühren- und beitragsfinanziert sind.
Die Einnahmen dürfen nicht zur allgemeinen Deckung des Haushalts verwendet werden, sondern sie müssen den Nutzern dieser Einrichtungen zu gute kommen


Wir fragen deshalb an:
  1. Welche weiteren CBL Geschäfte sind bei der Stadt zu welchem Zeitpunkt geplant?
  2. Wie werden die Einnahmen verwendet und in welcher Form kommen diese dem Bürger zugute?
  3. Werden durch die Transaktion bei geförderten Einrichtungen eventuelle Rückforderungstatbestände geschaffen?
  4. Entspricht es den Tatsachen, daß in den USA Bestrebungen im Gange sind, dieses Steuermodell in naher Zukunft gesetzlich zu verbieten?
  5. Welche Auswirkungen hätte ein solches Verbot auf die Verträge mit der Stadt Stuttgart?






Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher