Die Betriebssatzung des Klinikum Stuttgart findet in weiten Bereichen unsere Zustimmung.
In den nachstehenden Punkten beantragen wir folgende Änderungen:
§§ 4, 5, 8, 9, 10, 11: Die Betriebsleitung besteht aus mindestens einem/einer Geschäftsführer/in.
§ 17 (alt) wird zu §13 und wird wie folgt formuliert:
Die Regelung für die Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Stuttgart gilt in der jeweils geltenden Fassung auch für das Klinikum Stuttgart
Folgende Informationen, die von der Verwaltung bereits erbeten wurden, werden erteilt:
Angaben zu den Wertgrenzen in vergleichbarene Einrichtungen anderer Städte.
Gründe für den Wegfall des Punktes 4 in § 8 in der Fassung vom 08.07.2005
Die Begründung erfolgt in der Sitzung des Krankenhausausschusses am 11.11.2005