Einhaltung des Jugendschutzes und des Gewerberechts in Internetcafés
In der Stuttgarter Zeitung am 19.02.2003 wurde über Maßnahmen der Berliner Polizei gegen Betreiber von Internetcafés berichtet. Es geht dort um zahlreiche Verstöße gegen die Gewerbeordnung und die Jugendschutzgesetze. Zum Beispiel sollen
viele Internetcafés "... mehrere Computer für Spiele zu einem Netzwerk zusammen- geschlossen" und damit einen spielhallenähnlichen Charakter angenommen haben. Damit würden diese Internetcafés den Konzessionierungsvorschriften für Spielhallen und der Vergnügungssteuer unterliegen. Hinzu kommt, dass nach den planungs- rechtlichen Vorschriften die Einrichtung an vielen Standorten ausgeschlossen wäre.
jugendgefährdende Inhalte von vielen Internetcafés nicht konsequent herausgefiltert werden. Zugang zu pornographischen, gewaltverherrlichenden und rechtsextremistischen Seiten sollen überwiegend problemlos möglich gewesen sein.
In Stuttgart ist nicht die Polizei sondern das Amt für öffentliche Ordnung für die Gewerbe- überwachung zuständig.
Wir fragen daher:
Finden in Stuttgarter Internetcafés Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Gewerbe- ordnung und der Jugendschutzgesetze statt?
Über welche Erkenntnisse verfügt das Amt für öffentliche Ordnung in diesem Zusammenhang?
Michael Föll Dr. Susanne Eisenmann Angela Schmid
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende