Die Übertragung von Aufgaben des Landes an die Kommunen zur Stärkung ihrer Eigenständigkeit und einer bürgernaheren und effizienteren Aufgabenerledigung ist ein grundsätzlich richtiger und notwendiger Ansatz. Dies wird aber konterkariert, wenn unter dem Mantel der jetzigen "Verwaltungsreform" Aufgaben zwar übertragen, die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Sanierung des Landeshaushaltes aber beim Land verbleiben. Damit wird das Konnexitätsprinzip in hohem Maß verletzt. Dies lehnen wir ab.
Als von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Vertreter und Vertreterinnen des Gemeinderates der LHS sind wir verpflichtet, unser Handeln ausschließlich zum Wohle der Landeshauptstadt Stuttgart auszurichten und Schaden von ihr abzuwenden.
Es ist absurd, wenn das Regierungspräsidium Stuttgart als oberste Aufsichtsbehörde den Haushalt der Stadt nur genehmigt, wenn “ordentlich gespart” wird, gleichzeitig aber der Stadt Mehrkosten für die Verwaltungsreform in der Zeit nicht überschaubarer Größenordnung für den laufenden Haushalt entstehen, die die Stadt nicht zu verantworten hat.
Deshalb fordern wir den Oberbürgermeister auf, sich vehement dafür einzusetzen und dem Gesetz nur dann zuzustimmen, wenn:
Nur die Aufgaben übertragen werden, die der Stärkung der Eigenständigkeit der Landeshausptstadt Stuttgart und einer bürgernahen und effizienten Aufgabenerledigung dient.
Die LHS den vollen finanziellen Ausgleich für die ihr übertragenen Aufgaben erhält.
Ein Nichterreichen der Effizienzrendite aus Gründen, die die LHS nicht zu verantworten hat, keine Reduzierung der Zuschussmittel des Landes zu Folge hat.
Umstrukturierungen, die die Handlungsfähigkeit der LHS einschränken, nicht beschlossen werden (z.B. Zaunlösung).
Der Standort Stuttgart durch Behördenansiedlung gestärkt und nicht geschwächt wird.
Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter des Stuttgarter Gemeinderates entsprechend mit Sitz und Stimme in dem neu zu gründenden Verband Soziales und Jugend vertreten sind.
Wir beantragen:
Die Präambel in der Anlage 1 (Seite 3) wird wie folgt geändert:
Die Landeshauptstadt Stuttgart kann die im Zuge des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes vorgesehene Übertragung von Aufgaben des Landes an die LHS im Rahmen der Verwaltungsreform nur dann mitragen, wenn die dafür notwendigen finanziellen Mittel der Landeshauptstadt in voller Höhe zur Verfügung gestellt werden.
Die Formulierungen unter 5.1. und 5.3 “die LHS spricht sich dafür aus” werden geändert in “die LHS fordert, dass”.
Dem Gemeinderat wird kontinuierlich vom Fortgang der Beratungen berichtet.
Manfred Kanzleiter Jürgen Zeeb Rolf Zeeb
SPD-Fraktionsvorsitzender FW-Fraktionsvorsitzender FDP-Fraktionsvors.
Edeltraud Hollay Andreas Reißig Annette Sawade
Stv. Fraktionsvors. Stv. Fraktionsvors.