Nur so viele Parkplätze wie rechtlich erforderlich.
Quartier S
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für das Quartier S ist auch die Anzahl der Stellplätze zu klären, die Nutzern und Mietern des Quartier S in der geplanten Tiefgarage zur Verfügung stehen. Aus Gründen des Klimaschutzes, der Luftreinhaltung und wegen des in der Innenstadt herrschenden ausreichenden Angebots an Stellplätzen halten wir die Beschränkung der Tiefgaragen-Stellplätze auf die Anzahl der rechtlich notwendigen für geboten.
Die Landesbauordnung des Landes Baden-Württemberg (LBO) regelt unter §37 die Anzahl der rechtlich notwendigen Stellplätze. Ergänzt durch die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) lässt sich somit auf einer einheitlichen Grundlage die notwendige Anzahl der Stellplätze, differenziert nach den Nutzungen und deren Flächen, ermitteln. Dabei wird auch die Anbindung an den ÖPNV berücksichtigt. Diese Berechnungsmethode ist eine allgemein anerkannte Planungsgrundlage. Diese Berechnung wurde beim Bauvorhaben und dem Bebauungsplan Quartier S bisher nicht angestellt.
Das Quartier S sehen wir nicht nur isoliert, sondern in Verbindung mit dem gesamten Viertel. Die Hauptzufahrt für das Quartier S muss über die Paulinenbrücke führen, dafür hat sich der Ausschuss für Umwelt und Technik in der Vergangenheit klar ausgesprochen,. Damit soll verhindert werden, dass der Verkehr in der Tübinger Straße zunimmt und die Anstrengungen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes vereitelt werden. Die Aufwertung des umgebenden öffentlichen Raums beinhaltet auch die Reduzierung von oberirdischen Stellplätzen. Dies sagt auch der Umweltbericht zum Bebauungsplan aus. Die wegfallenden Stellplätze könnten zusätzlich zu den rechtlich notwendigen in der Tiefgarage des Quartier S untergebracht werden.
Wir beantragen daher:
1. Folgende Punkte werden im Ausschuss für Umwelt und Technik zur Abstimmung gestellt:
a) Die Anzahl der rechtlich notwendigen Stellplätze der Tiefgarage wird auf Grundlage der Anwendung der LBO und der VwV Stellplätze ermittelt.
b) Die Hauptzufahrt in das Quartier S über die Paulinenbrücke wird im Bebauungsplan klar festgelegt.
c) Im Bebauungsplan wird geregelt, dass die Nebenzufahrt an der Tübinger Straße nur für die Bewohner bzw. die Stellplätze der Wohnungen des Quartier S zugelassen wird.
2. Die Verwaltung stellt dar, wie viel oberirdische Stellplätze in den angrenzenden Straßen zu Gunsten einer Aufwertung des Öffentlichen Raums entfallen müssten, und ob diese zusätzlich zu der laut 1a) ermittelten Anzahl an Stellplätzen in der Tiefgarage des Quartier S untergebracht werden könnten.
Peter Pätzold Andreas Reißig Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Gemeinderatsfraktion SPD Gemeinderatsfraktion
Werner Wölfle Dr. Roswitha Blind
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Gemeinderatsfraktion SPD Gemeinderatsfraktion