Anfrage vom 08/24/2009
Nr. 311/2009

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Standortfrage Planetarium

Laut GRDrs 228/09 kann das Planetarium im Zuge der Baumaßnahmen für Stuttgart 21 auf keinen Fall am alten Standort bleiben.
Diese „Tatsache“, dass wegen den Bauarbeiten zu Stuttgart 21 der gegenwärtige Standort auf keinen Fall zu halten sei, war sicher mitentscheidend bei der Beschlussfassung zum Mobilitätszentrum.
Die Berichterstattung in den Stuttgarter Nachrichten vom heutigen Tag legt nahe, dass es sich bei dieser Einschätzung um die Privatmeinung von OB Schuster handelt. Die Bahn geht hingegen davon aus, dass das Planetarium am alten Standort bleibt. Der Standort sei Voraussetzung für die Genehmigung der Pläne für Stuttgart 21 gewesen.
Weil es sich auf der Basis von zurechtgebogenen Tatsachen schlecht entscheiden lässt,


fragen wir an:

1. Auf welcher Grundlage beruht die in GRDrs 228/09 wiedergegebene „Tatsache“, dass das Planetarium im Zuge der Baumaßnahmen für Stuttgart 21 auf keinen Fall am alten Standort bleiben kann?
2. Zu welchem Preis fällt das Planetarium Ende 2009 zurück an die Stadt?
3. Wurde mit der Bahn AG über eine finanzielle Beteiligung an einem Neubau bzw. Umzug des Planetariums verhandelt?
4. Welche Entschädigungsvereinbarungen wurden mit der Bahn für eventuelle Nutzungseinschränkungen während der Bauarbeiten für Stuttgart 21 vereinbart?


Werner Wölfle Muhterem Aras