Anfrage vom 12/11/2000
Nr. 745/2000

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Dr. Löffler Reinhard (CDU), Prof. Dr. Loos Dorit (CDU)
Betreff

Einbau einer Mobilitätshilfe an der Fleckenwaldweg-Treppe in Botnang

Venedig ist berühmt für seine Kanäle, Stuttgart rühmt sich seiner “Stäffele”. Gemeinsam ist beiden die Funktion als Verkehrsweg. Alles was schwimmt, kann auch die Kanäle benutzen, aber nicht jeder der laufen kann, kann auch die zahlreichen Treppenstufen mühelos bezwingen. Für Eltern mit Kinderwagen sind Treppen ohne U-förmige Kinderwagenrampen aus Stein oder Stahl oftmals ein unüberwindbares Hindernis. Hier muss Abhilfe geschaffen werden, denn solche Treppenrampen sind nicht nur eine Mobilitätshilfe sondern auch ein Sicherheitsfaktor im Straßenverkehr. Der örtliche Bezirksbeirat und das Tiefbauamt sollten konstruktiv zusammenarbeiten, das Bedürfnis für den Bau von Treppenhilfen zu erkennen und umzusetzen. Bedauerlicherweise ist die Kommunikation zwischen Bezirksbeirat und Verwaltung unbefriedigend, da sich die Verwaltung mit inhaltsarmen Ermessensentscheidungen wehrt, wenn es darum geht, das begründete Ansinnen des Bezirksbeirats für eine Treppenhilfe zurückzuweisen. Das Tiefbauamt möge darlegen, nach welchen baulichen Bestimmungen eine Kinderwagenrampe errichtet werden kann und wie die “Geeignetheit” für den Bau einer Treppenhilfe erreicht und der Einbau realisiert werden kann.


Begründung:

Der Bezirksbeirat in Botnang hat sich in zwei Sitzungen einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Treppe im Fleckenwaldweg, die den Brahmsweg mit der höher liegenden Lortzingstraße verbindet mit
U-förmigen Treppenhilfen versehen werden, damit Kinderwagen über die Treppe geschoben werden können. Dieser Antrag war auch begründet.

Die Fleckenwaldweg-Treppe ist eine wichtige Verkehrsverbindung. An ihrem unteren Ende in der Brahmsstraße befindet sich ein Kindergarten, in der Mitte steht das katholische Pfarramt, das nur über diese Treppe erreicht werden kann und am oberen Ende der Treppe steht die St. Clemens Kirche mit dem Clemenssaal. Die Treppe ist ausreichend breit, so dass ein Fußgänger mit Kinderwagen an einem treppabwärts Gehenden ohne Schwierigkeiten vorbeikommt. Hinzu kommt, dass die Treppe jeweils im unteren Drittel und im oberen Drittel eine Plattform hat, die ein Ausweichen ermöglichen. Ohne diese Kinderwagenrampen müssen die Eltern mit Kinderwagen einen Umweg von ca. 1 km in Kauf nehmen. Dies ist nicht zumutbar und hat zur Folge, das Kinderwagen mühsam nach oben über die Stufen gekarrt oder getragen werden.

Das Tiefbauamt hält den Bau einer Kinderwagenrampe für nicht geeignet, weil die Treppen eine Breite zwischen 200 cm und 180 cm aufweist. Nach Einbau der 90cm breiten Rampe verbliebe nur eine Restbreite von etwa einem Meter. Bei Treppen würden im Regelfall eine Mindestbreite von 1,50 Meter angesetzt. Die Antwort des Tiefbauamtes lässt nicht erkennen, welche Ausnahmen vom Regelfall gemacht werden können oder ob und gegebenenfalls die Treppe verbreitert werden kann.

Das Tiefbauamt wird aufgefordert für diesen Fall und ähnlich gelagerte Sachverhalte konstruktive und kreative Maßnahmen zu entwickeln, um der Anforderung nach Mobilität und Sicherheit bei Treppen gerecht zu werden. Die Vorstellungen sind dem örtlichen Bezirkbeirat zu unterbreiten und mit ihm zu erörtern.






Dr. Reinhard Löffler Prof. Dr. Dorit Loos