Haushalt 2006/2007 Ausnahmen von allgemeinen Sachkostenkürzungen um 10 %
In ihrer Antwort auf unseren Antrag 345/05 Ziff. 1 teilt die Verwaltung mit, welche Ausnahmen von den allgemeinen Kürzungen der Sachkosten um 10 % künftig gelten sollen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Ausgabeposten im Erziehungs-und Bildungsbereich, sowie um sicherheitsrelvante Ausgaben. Daneben können dringende sonstige Ausnahmen von der Ausgabenkürzung zugelassen werden.
Nachdem unser Antrag, auf die generelle 10%-Sperre zu verzichten, bisher im Gemeinderat keine Mehrheit fand, beantragen wir:
Neben den vorgesehenen Ausnahmen, wird von pauschalen Ausgabekürzungen ausgenommen:
Der gesamte Bildungs-und Fortbildungsbereich, inklusive der I u. K- Betreuung an Schulen,
Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten,
Ausgaben zur Verhütung von Unfällen und zur Gewährleistung der Sicherheit von Bevölkerung und Beschäftigten.