Verwaltungspraxis bei der Familienzusammenführung infolge Eheschließung
Die Frage der Familienzusammenführung ist hinsichtlich der Zuwanderungsfrage unter sozialstaatlichen und demographischen Gesichtspunkten von wichtiger Bedeutung.
Wir fragen an:
Wie viele Fälle von Familienzusammenführung gab es in diesem Jahr bzw. im letzten statistisch erfaßten Zeitraum in Stuttgart mit welcher Tendenz?
Welche Voraussetzungen müssen vom hier lebenden Ehegatten eines Ausländers bei der Familienzusammenführung als Folge einer Eheschließung nach § 29 AuslG konkret erfüllt sein (Einkommen, Wohnraumgröße nach § 17 Abs.4 AuslG) ?
Welche Unterschiede bestehen dabei zwischen EU- und Nicht-EU Ausländern und wie ist die Sachlage, wenn ein Ehepartner die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt?
Welche speziellen Vorgaben für die Verwaltungspraxis bestehen hier in Stuttgart?