Anfrage vom 10/11/2004
Nr. 294/2004

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Verwaltungspraxis bei der Familienzusammenführung infolge Eheschließung

Die Frage der Familienzusammenführung ist hinsichtlich der Zuwanderungsfrage unter sozialstaatlichen und demographischen Gesichtspunkten von wichtiger Bedeutung.

Wir fragen an:
  1. Wie viele Fälle von Familienzusammenführung gab es in diesem Jahr bzw. im letzten statistisch erfaßten Zeitraum in Stuttgart mit welcher Tendenz?
  2. Welche Voraussetzungen müssen vom hier lebenden Ehegatten eines Ausländers bei der Familienzusammenführung als Folge einer Eheschließung nach § 29 AuslG konkret erfüllt sein (Einkommen, Wohnraumgröße nach § 17 Abs.4 AuslG) ?
  3. Welche Unterschiede bestehen dabei zwischen EU- und Nicht-EU Ausländern und wie ist die Sachlage, wenn ein Ehepartner die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt?
  4. Welche speziellen Vorgaben für die Verwaltungspraxis bestehen hier in Stuttgart?





Dieter Lieberwirth Dr.Rolf Schlierer
Gruppensprecher