Haushaltsantrag vom 12/16/2007
Nr. 838/2007

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Weihnachtsbeihilfe 2005 nachzahlen!

Weihnachtsbeihilfe 2005 nachzahlen!

Im Jahr 2005 hat die Stadt Stuttgart den stationär untergebrachten bedürftigen Menschen keine Weihnachtsbeihilfe gezahlt. Eine betroffene Frau aus Stuttgart hat nun bei ihrer Klage gegen die Stadt Stuttgart in letzter Instanz Recht bekommen. Das Bundessozialgericht schreibt in seiner Presseinformation Nr. 44/07 vom 11. Dezember 2007 "Weihnachtsbeihilfe für behinderte Menschen in einer stationären Einrichtung":

"Der Klägerin, die in einem Heim für behinderte Menschen lebt, steht auch für das Jahr 2005 im Rahmen der ihr gewährten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von mindestens 36 Euro zu."

In Stuttgart haben meines Wissens drei Personen gegen die Stadt geklagt, denen nun der Betrag nachgezahlt werden muss. Alle anderen Personen, die in der gleichen sozialen (Not-)Lage sind, hatten 2005 den gleichen Rechtsanspruch. Die Stadt hat - dem Urteil des Bundessozialgerichts folgend - allen diesen Personen die Weihnachtsbeihilfe zu Unrecht vorenthalten. Viele von ihnen waren aber nicht ausreichend informiert oder nicht in der Lage, den Klageweg zu beschreiten. Daher ist es meines Erachtens Recht und billig, wenn die Stadt ihrem sozialen Auftrag nachkommt und dieses unrechte Handeln durch eine freiwillige Leistung wieder gut macht.

Ich beantrage daher:

Die Stadt Stuttgart zahlt allen Personen, die im Jahr 2005 Anspruch auf die Weihnachtsbeihilfe hatten, diesen einmaligen Betrag von 36 Euro freiwillig nach.



Ulrike Küstler