Antrag vom 06/02/2009
Nr. 243/2009

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Wahl Dieter (CDU), Hill Philipp (CDU), Pfau Ursula (CDU)
Betreff

Gießwasser und Bagatellgrenze

In einer neuen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes hat das Gericht festgestellt, dass für durch separate Zähler bestimmbares Gießwasser insgesamt keine Abwassergebühr anfallen darf und die in einer kommunalen Satzung enthaltene so genannte Bagatellgrenze gegen das Gleichheitsgebot verstoße.

Auch die Stuttgarter Abwassersatzung enthält diese unzulässige Bagatellgrenze. Nach Presseberichten ist seitens der Verwaltung nicht vorgesehen, den Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofes nachzukommen.

Wir fragen deshalb:

1. Wie beurteilt die Verwaltung das Urteil?

2. Aus welchen Gründen soll die Bagatellgrenze entgegen den Vorgaben des VGH in Stuttgart beibehalten werden?

3. Wie beabsichtigt die Verwaltung dem Gleichheitsgebot in dieser Frage Rechnung zu tragen?

4. Aus welchen Gründen ist bei Wegfall der Bagatellgrenze und des damit bisher verbundenen Verwaltungsaufwandes der Verwaltungsaufwand höher als bisher?

5. Wie viele Bürgerinnen und Bürger nehmen die „Gießwasserregelung“ in Stuttgart in Anspruch und welcher Gebührenanteil ist davon betroffen?





Dieter Wahl Philipp Hill Ursula Pfau
Stv. Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzender