Haushaltsantrag vom 10/28/2003
Nr. 325/2003

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Im Interesse unserer Kinder: Waldheimarbeit sichern und bedarfsgerecht ausbauen

Wir beantragen:
  1. Die in der grünen Liste enthaltenen Finanzmittel für die Sanierung von Waldheimen (2004 netto € 450 000, 2005 netto € 420 000) werden im Haushalt als Budget aufgenommen:
    2004: 450.000 € netto
    2005: 420.000 € netto

    Die Priorisierung der Vorhaben erfolgt entsprechend der aktuellsten Aufstellung der Arbeitsgemeinschaft Stuttgarter Waldheime mit Stand 24.10.2003/Interfraktionelles Gespräch durch die zuständige Fachverwaltung.
  2. Alle Vorhaben werden unter dem Gesichtspunkt sparsamer Mittelverwendung nochmals durchgerechnet. Ziel muss es angesichts des großen Sanierungsbedarfs sein, möglichst viele Einrichtungen zeitnah für den weiteren Betrieb zu ertüchtigen. Eine Überprüfung der Standards erscheint uns für weitere Vorhaben dringend notwendig.
  3. Zur künftigen Anwendung erarbeitet die Verwaltung eine Fördersystematik für die Bezuschussung von Bau und Sanierung, mit der die Zahl der angebotenen Plätze, die Herstellung von Barrierefreiheit für Kinder mit Handicap, die Nutzungszeiten und die unterjährige Nutzungsteilung für Zwecke der Jugendhilfe und Bildung berücksichtigt werden – also eine platzbezogene Fördersystematik unter Berücksichtigung von Sondereinflüssen, wie sie in anderen Förderbereichen schon eingeführt ist.
  4. Unabhängig von den großen Vorhaben muss im Doppelhaushalt für kleinere Sanierungs- und Ausstattungsfälle wieder ein eigener Budgetbereich eingerichtet werden, damit es für kleinere Waldheime nicht wieder zu existenzbedrohenden Situationen wie im laufenden Doppelhaushalt aufgrund aufgebrauchter Haushaltsmittel kommt.











Begründung:

Waldheimferien sind für uns ein wichtiges unverzichtbares Angebot, auf das wir in Stuttgart stolz sein können. Angesichts eines hohen Sanierungsbedarfs und noch unterversorgten Gebieten in unserer Stadt muss nicht nur in Zeiten knapper Mittel darüber nochgedacht werden, wie wir durch eine Überprüfung der Standards und die Unterstützung neuer unkonventioneller Lösungsansätze hier unsere Finanzmittel noch effektiver einsetzen können. Wo Einrichtungen nur für den Ferienaufenthalt genutzt werden, muss der Ausstattungsstandard anders bewertet werden, als in Einrichtungen, die das Jahr über auch anderen öffentlichen Zwecken dienen.
Die Fördersystematik muss aus unserer Sicht mittelfristig umgestellt werden. Bereits fertig geplante Vorhaben sollen jedoch noch nach altem Verfahren, aber unter Prüfung von Einsparmöglichkeiten, durchgeführt werden. Hier geht es um Vertrauensschutz.



Marita Gröger